Anschaffung einer hochmodernen Vermessungsgeräteeinheit

Vermessung Ge-Komm GmbHMit der Anschaffung einer hochmodernen Vermessungsgeräteeinheit reagieren wir auf die permanent steigenden Anfragen gerade in diesem Geschäftsbereich.

Wir unterstreichen mit dieser Investition unsere Leistungsfähigkeit und bieten unseren Kunden dadurch eine noch höhere Leistungsfähigkeit und Effizienz.

Das Geschäftsfeld „Vermessung“ bildet seit Beginn der Unternehmensgründung eine wichtige Abteilung innerhalb unserer stetig solide wachsenden GmbH.

Die komplexe Thematik der facettenreichen „Vermessungstechnik“ gehört mit zu unseren Haupt-Kernkompetenzen.

Wir kennen uns aus im Bereich „Vermessung“ !

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Wirtschaftswegeverband nach dem Wasserverbandsgesetz (WVG) in NRW zulässig

Ge-Komm GmbH WirtschaftswegIn NRW ist die Errichtung von Wirtschaftswegeverbänden nach dem Wasserverbandsgesetz (WVG) zulässig. Das ist das Ergebnis einer umfassenden Prüfung, die im Auftrage des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz durchgeführt wurde.

Das Ministerium hat jetzt in einem Schreiben darüber informiert, dass die Gründung eines Wirtschaftswegeverbandes mit der alleinigen Aufgabe der Herstellung und Unterhaltung von ländlichen Wegen und Straßen nach § 2 Nr. 3 WVG zulässig ist, sofern es sich dabei um Wege und Straßen handelt, die überwiegend landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen (lof) Zwecken dienen.

 

Gern unterstützen und beraten wir die nordrhein-westfälischen Kommunen bei der Gründung eines Wirtschaftswegeverbandes sowie bei der Erstellung ländlicher Wegenetzkonzepte (sog. Wirtschaftswegekonzepte).

Ge-Komm GmbH- Wirtschaftswegeverband