NKF-Folgeinventur „Straßen-Wege-Plätze“

Die für die kommunalen Eröffnungsbilanzen im Zuge der Doppik erfassten Vermögensgegenstände sind kontinuierlich fortzuführen. In festen Intervallen ist in Nordrhein-Westfalen explizit eine körperliche Folgeinventur gefordert, dieses gilt insbesondere auch für die verkehrliche Infrastruktur. Hintergrund ist, dass ein mögliches Auseinanderlaufen zwischen den kaufmännischen Bilanzwerten und der Realität frühzeitig erkannt und verhindert werden soll. Insbesondere für Kommunen, die sehr lange Gesamtnutzungsdauern gewählt haben (z.B. 50 Jahre bei Straßen), besteht ein gesteigertes Risiko für Differenzen.

Der erforderliche Aufwand für eine solche Inventur ist dabei nicht zu unterschätzen.

Wir unterstützen Städte und Gemeinden bei solch komplexen Vorhaben durch Beratung sowie maßgeschneiderte  externe Dienstleistungspakete. Gemeinsam mit dem ifV – Institut für Verwaltungswissenschaften gGmbH haben wir dazu wirtschaftliche und rechtssichere Möglichkeiten entwickelt.

Sprechen Sie uns an, wenn es um die Folgeinventur der verkehrlichen Infrastruktur Straßen-Wege-Plätze -samt der Ingenieurbauwerke- im Zuge der Doppik/NKF geht.

 

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