Wir wünschen frohe Weihnachten und alles Gute für 2019

Foto: Bernd Mende (Ge-Komm GmbH) 2018

Wir wünschen eine ruhige, besinnliche Adventszeit, frohe Festtage und für das neue Jahr 2019 Glück, Gesundheit und Erfolg, verbunden mit unserem Dank für das entgegengebrachte Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit.

 

zu unserem Dezember-Newsletter 2018…

 

 

Straßen in Schleswig-Holstein sollen besser werden

360 Millionen Euro für Landesstraßen

Schleswig-Holsteins Landesstraßen sollen besser werden. Für die Sanierung will das Land bis 2022 insgesamt 360 Millionen Euro ausgegeben, pro Jahr etwa 90 Millionen. Das kündigte Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) am Freitag im Landtag an, als er seinen Zustandsbericht der Landesstraßen vorstellte.

zum Beitrag des NDR…

 

 

Aktivierungsrichtlinie

Die Experten der Ge-Komm GmbH beraten und unterstützen bei der Erstellung kommunaler Aktivierungsrichtlinien.

 

Sprechen Sie uns an.

 

 

 

 

 

In NRW gilt es für „Straßen-Wege-Plätze“, das 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (2. NKFWG NRW) des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zu berücksichtigen.

Die Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW) wurde Ende 2018 vom Landtag NRW verabschiedet.

Zahlreiche relevante Neuerungen ergeben sich durch die KomHVO NRW. Insbesondere durch die Einführung vom „Wirklichkeitsprinzip“ gibt es gravierende Veränderungen bei der Abgrenzungsfrage investiv/konsumtiv bei Maßnahmen im Bereich der verkehrlichen Infrastruktur „Straßen-Wege-Plätze“.

Ab dem 01.01.2019 ist der „Komponentenansatz“ bei bituminös befestigten Straßen möglich.

Es gilt nun, die neuen Aspekte und die Chancen zu nutzen und die Aktivierungsrichtlinien entsprechend anzupassen.

Gern beraten und unterstützen wir Sie.

Mit uns behalten Sie den Überblick.

 

Besuchen Sie auch gern eines unserer Seminare zum Thema beim kbw in Berlin…

 

 

Übrigens, der vollständige Name des 2. NKFWG NRW lautet:

Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen und weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften (2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz – 2. NKFWG NRW)

 

Der vollständige Name der KomHVO NRW lautet:

Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen
(Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW)

 

Die o.g. Neuerungen wurden am 12. Dezember 2018 vom NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung im Einvernehmen mit dem NRW-Ministerium der Finanzen verordnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

www.komhvo.de

www.komhvonrw.de

www.aktivierungsrichtlinie.de

www.wirklichkeitsprinzip.de

www.komponentenansatz.de