Der 31.10.2020 war Stichtag für Förderanträge „Ländliche Wegenetzkonzepte“ NRW
Ländliche Wegenetzkonzepte werden in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des europäischen Landwirtschaftsfonds ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums) mit 75% gefördert.
Auch sind die Konzepte Voraussetzung für eine Wegebauförderung gemäß FöRL.
Die Förderkulisse „Wirtschaftswegekonzept“ ist für die Kommunen in NRW sehr interessant, da die Förderhöhe bis zu 50.000€ pro Kommune beträgt.
Gern erstellen wir mit unserem spezialisiertem Team auch in 2021 für Städte und Gemeinden ein Ländliches Wegenetzkonzept (sog. Wirtschaftswegekonzept) auf Basis des Leitfadens zur Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte gem. § 2 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung.
Unsere zahlreichen NRW-Projektreferenzen auf diesem Gebiet bestätigen unser diesbezügliches Know-How.
Allen Antragstellern drücken wir nun die Daumen.
Übrigens, sollten Sie keine Förderung erhalten, sprechen Sie uns gern an. Auch in diesem Fall gibt es die Möglichkeit, für Sie tätig zu werden.