Aufbruchkontrolle im Zuge des Breitbandausbaus

Zahlreiche Aktivitäten der Breitbandversorger führen nicht selten zu einem frühzeitigen Verschleiß der verkehrlichen Infrastruktur. Straßenaufbrüche zerstören in der Regel die Homogenität des gesamten Aufbaus einer Fahrbahnbefestigung und stellen somit erhebliche Angriffsflächen für spätere Folgeschäden dar. Ein Aufruchmanagement ist unabdingbar.

Selbst bei fachmännischer Ausführung von Aufbrucharbeiten in offener Bauweise ergibt sich ein erhöhtes Risiko von möglichen Folgeschäden, da das ursprüngliche „Gesamtbauwerk Straße“ durchtrennt wurde. Erschwerend kommt hinzu, dass viele der Aufgrabungsbereiche – nicht selten aus Kostendruck – nicht nach gültigen technischen Regeln und Empfehlungen hergestellt werden und so für zusätzliche Qualitätsverluste sorgen.

Insbesondere bei der Verlegung von breitbandigen Versorgungsleitungsnetzen ist eine entsprechende Sensibilität angeraten.

Der Aspekt der Substanzerhaltung der verkehrlichen Infrastruktur sollte hierbei jedoch keinesfalls ausgeblendet oder gering geschätzt werden. Ansprüche an Werterhalt des Straßenkörpers sollten nicht um jeden Preis den Interessen von Telekommunikationsleitungen untergeordnet werden. Die mit Aufbrüchen einhergehenden Wertminderungen und Einschränkungen dürfen nicht zu Lasten der Anlieger oder der Allgemeinheit gehen.

Ein professionelles kommunales Management zur Genehmigung, Durchführung und Überwachung von Aufbrucharbeiten im Straßenraum ist unabdingbar und rechnet sich (Aufbruchmanagement).

In jedem Einzelfall ist eine stringente Überwachung und Kontrolle der Arbeitsabläufe sowie der Ergebnisse unerlässlich.

 

Wir als Ge-Komm GmbH  I  Gesellschaft für kommunale Infrastruktur unterstützen bereits zahlreiche Städte und Gemeinden bei der Begleitung der baulichen Aktivitäten durch fachmännische Kontrolle und Überwachung.

Sprechen Sie uns gern an, wenn auch bei Ihnen eine entsprechende Unterstützung sinnvoll ist. Wir verfügen über das fachliche know-how und die entsprechenden Ressourcen.

 

Artikel im STÄDTE- UND GEMEINDERART NRW…