31.10.2019 war Stichtag für die Förderanträge „Ländliches Wegenetzkonzept / Wirtschaftswegekonzept 2020“ in NRW
Ländliche Wegenetzkonzepte werden in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des europäischen Landwirtschaftsfonds ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums) mit 75% gefördert.
Die Förderkulisse „Wirtschaftswegekonzept“ ist für die Kommunen in NRW sehr interessant, da die Förderhöhe bis zu 50.000€ pro Kommune beträgt.
Gern erstellen wir mit unserem spezialisiertem Team auch für Ihre Stadt oder Gemeinde ein Ländliches Wegenetzkonzept (sog. Wirtschaftswegekonzept) auf Basis des Leitfadens zur Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte gem. § 2 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung.
Unsere zahlreichen NRW-Projektreferenzen auf diesem Gebiet bestätigen unser diesbezügliches Know-How.
Bitte sprechen Sie uns an. Wir kennen uns aus beim Thema „Wirtschaftswegekonzept“ und geben interessierten Kommunen gern auch Auskunft über die Details der Fördermöglichkeit und zur Stellung der Förderanträge.
Den Antragstellern für 2020 wünschen wir viel Erfolg.