Folgepflichten der TK-Unternehmen beim Breitbandausbau

Wir, die Ge-Komm GmbH  I  Gesellschaft für kommunale Infrastruktur, unterstützen Städte und Gemeinden bei der notwendigen Begleitung des Breitbandausbaus als Träger der Straßenbaulast. Unsere Experten helfen u.a. bei der Qualitätssicherung im Zuge der Verlegung der unstrittig wichtigen und sinnvollen Breitbandkabelnetze.

In jedem Fall gilt es, das aktuelle Telekommunikationsgesetz (TKG-Novelle 2021) sowie die Anforderungen an öffentliche Sicherheit und Ordnung und die anerkannten Regeln der Technik (ATB-BeStra, FGSV Merkblatt M Trenching, DIN 18220 etc.) bei den Verlegearbeiten zu beachten um die erhaltenswerte Substanz der verkehrlichen Infrastruktur in erforderlichem Maße zu schützen.

 

Wir, die Ge-Komm GmbH  I  Gesellschaft für kommunale Infrastruktur, sind Ihr diesbezüglicher kompetenter Ansprechpartner, insbesondere auch bei der Durchsetzung von (späteren) berechtigten Ansprüchen im Zuge der Folgepflichten von Breitbandverlegungen.

Kommunen haben als Straßenbaulastträger sehr weitreichende Rechte gegenüber den Telekommunikationsunternehmen (TK-Unternehmen), und das fortwährend im Rahmen der sog. Ewigkeitsverpflichtung.

Für die Folgepflichten der TK-Unternehmen gibt es keine Endtermine oder Ablauffristen!

Sprechen Sie uns an. Sie müssen -und sollten als Straßenbaulastträger- keine Schäden Ihrer kommunalen verkehrlichen Infrastruktur durch Breitbandverlegungen hinnehmen.

Wir kennen uns aus und beraten Sie gern.

 

Einen Überblick erhalten Sie auch bei unseren Seminaren…