KomHVO NRW – Wirklichkeitsprinzip – Komponentenansatz
Durch die Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW) ergeben sich zahlreiche relevante Neuerungen. Insbesondere durch die Einführung vom „Wirklichkeitsprinzip“ gibt es gravierende Veränderungen bei der Abgrenzungsfrage investiv/konsumtiv bei Maßnahmen im Bereich der verkehrlichen Infrastruktur „Straßen-Wege-Plätze“.
Auch der nun mögliche „Komponentenansatz“ bei bituminös befestigten Straßen ist erläuterungsbedürftig.
Es gilt nun, die neuen Aspekte und die Chancen zu nutzen und die Aktivierungsrichtlinien entsprechend anzupassen.
Gern beraten und unterstützen wir Sie.
Mit uns behalten Sie den Überblick.
Besuchen Sie gern unsere Spezialseminare zu dem Thema beim ifV und beim vhw.