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31.10.2018 war Stichtag für die Förderanträge „Ländliches Wegenetzkonzept NRW“

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Erstellung kommunaler ländlicher Wegenetzkonzepte mit bis zu 75% der Gesamtkosten -max. 50.000€ pro Stadt/Gemeinde- im Rahmen des NRW-Programms „Ländlicher Raum 2014-2020“.

Dazu ist fristgerecht ein formaler Antrag auf Förderung, nebst Anlagen und Beschreibung der Multifunktionalitäten, einzureichen. Wichtig dabei ist die Beachtung von Stichtagen.

In diesem Jahr galt der 31.10.2018 als Stichtag.

Im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens werden dann aus allen Anträgen die förderwürdigsten anhand genau definierter Kriterien ausgewählt und erhalten die Zusage samt Förderbescheid. Das gesamte Verfahren ist von der europäischen Kommision über die ELER-Verordnung detailliert vorgegeben.

Gern haben wir allen interessierten NRW-Städten und Gemeinden Auskunft über die Details zur Fördermöglichkeit sowie zur Antragstellung selbst gegeben und auf Wusch ein fachlich qualifiziertes Angebot erstellt.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

Erstellung Ländliches Wegenetzkonzept

Die Erstellung Ländlicher Wegenetzkonzepte (Wirtschaftswegekonzepte) ist in NRW über das Programm „Ländlicher Raum 2014 bis 2020“ förderfähig. Es werden 75% der Kosten für die Erarbeitung der Konzepte gefördert, max. 50.000€ pro Projekt und Kommune.

Die detaillierten Förderkonditionen ergeben sich aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung in der jeweils gültigen Fassung. Für die Bearbeitung sind genaue Vorgaben zu beachten, die in einem Leitfaden zusammengefasst sind.

 

Gern beraten wir interessierte Kommunen bei diesem komplexen Vorhaben. Wir erstellen mit unserem qualifiziertem Team Ländliche Wegenetzkonzepte / Wirtschaftswegekonzepte.  Unsere zahlreichen Projektreferenzen bestätigen unsere Leistungsfähigkeit.

www.wirtschaftswegekonzept.de

 

 

Ländliches Wegenetzkonzept / Wirtschaftswegekonzept

Unsere leistungsfähigen Spezialisten des Geschäftsbereichs Straße/Mobilität haben sich neben weiteren Themenfeldern u.a. auch auf die Erstellung ländlicher Wegenetzkonzepte spezialisiert.

Auf diesem Gebiet verfügen unsere Experten der Abteilung über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen, die sie sich in einer Vielzahl von Projekten erarbeitet haben.

In 2016 wurden allein von unserer Abteilung Straße+Mobilität für fünf Kommunen in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum Ende April bis Mitte November Projekte mit einer Gesamtlänge von nahezu 3.000 km Länge bearbeitet und allesamt fristgerecht fertiggestellt.

Die Maßnahmen zur Erstellung der Konzepte sind im Rahmen der NRW-Landesrichtlinie der Integrierten ländlichen Entwicklung mit Mitteln der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen zu 75% gefördert worden.

Neben der eigentlichen Projektbearbeitung wurde von unser Gesellschaft zudem das Bürgerdialog-Portal www.wirtschaftswegekonzept.de entwickelt und erfolgreich im bundesweiten Markt eingeführt. Gemäß dem Motto „Bürgerbeteiligung braucht neue, zeitgemäße Wege“ haben wir als Gesellschaft für kommunale Infrastruktur  ein modernes GIS-gestütztes Bürgerdialog-Portal entwickelt und stärken damit nachhaltig die moderne Beteiligungskultur für komplexe Zusammenhänge im Bereich der Ländlichen Wegenetzkonzepte. Durch diese zeitgemäße Beteiligungsform der Betroffenen und Interessierten wird dem Grundsatz Rechnung getragen, dass heute Bürgerinnen und Bürger immer stärker in Entscheidungsprozesse einbezogen werden wollen. Internetbasierte Formen von Bürgerbeteiligung werden angesichts neuer Möglichkeiten und Erwartungen zu Recht immer mehr gefordert. Geeignete Verfahren zu entwickeln und sinnvoll einzusetzen, ist unser Ansporn.

 

Wir freuen uns mit unserem Experten-Team unserer Abteilung Straße/Mobilität auf zahlreiche neue Projekte und interessante Herausforderungen in 2017. Bitte sprechen Sie uns bei Interesse gern an. Unsere zahlreichen Referenzen belegen unser diesbezügliches know-how.

Logo Wirtschaftswegekonzept.de

 

Kommunales Wirtschaftswegekonzept

Wir sind Experten auf dem Gebiet „Wirtschaftswegekonzept“.

Derzeit erarbeiten wir für zahlreiche Kommunen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ein solches ländliches Wegenetzkonzept (auch Wirtschaftswegekonzept genannt).

 

Sprechen Sie uns an, wenn auch Sie für Ihre Stadt oder Gemeinde ein Wirtschaftswegekonzept planen.

Ländlicher Weg

Foto: Bernd Mende, Ge-Komm GmbH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Foto: Bernd Mende, Ge-Komm GmbH

Wirtschaftswegeverband nach dem Wasserverbandsgesetz (WVG) in NRW zulässig

Ge-Komm GmbH WirtschaftswegIn NRW ist die Errichtung von Wirtschaftswegeverbänden nach dem Wasserverbandsgesetz (WVG) zulässig. Das ist das Ergebnis einer umfassenden Prüfung, die im Auftrage des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz durchgeführt wurde.

Das Ministerium hat jetzt in einem Schreiben darüber informiert, dass die Gründung eines Wirtschaftswegeverbandes mit der alleinigen Aufgabe der Herstellung und Unterhaltung von ländlichen Wegen und Straßen nach § 2 Nr. 3 WVG zulässig ist, sofern es sich dabei um Wege und Straßen handelt, die überwiegend landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen (lof) Zwecken dienen.

 

Gern unterstützen und beraten wir die nordrhein-westfälischen Kommunen bei der Gründung eines Wirtschaftswegeverbandes sowie bei der Erstellung ländlicher Wegenetzkonzepte (sog. Wirtschaftswegekonzepte).

Ge-Komm GmbH- Wirtschaftswegeverband