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Straßenerhaltungskonzepte für Kommunen

Ge-Komm GmbH StraßenschadensbildDas hoch qualifizierte „Ge-Komm GmbH-Team“ erstellt bundesweit Konzepte zum zukünftigen Umgang mit der kommunalen verkehrlichen Infrastruktur „Straßen-Wege-Plätze“.
Gern sind wir daher der Einladung der VWA „Württembergische Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie e.V.“ in Stuttgart gefolgt und haben dort im März 2016 über die komplexe Thematik „Bauliche Unterhaltung von Verkehrsflächen – Aufbau und Nutzen von kommunalen Straßenerhaltungskonzepten“ referiert.

Als engagiertes Mitglied der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) haben wir auch über die Neuerungen des Regelwerks „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Asphaltbauweisen“ (ZTV BEA-StB 09/13,- bzw. ZTV BEA-StB 15/16), informiert.
Ebenfalls wurden von uns weitere aktuelle Neuerungen, z.B. des Arbeitspapieres 9 (FGSV AP 9) „Arbeitspapiere zur Systematik der Straßenerhaltung, Reihe K: Kommunale Belange“ detailliert vorgestellt und erläutert.

Den Teilnehmern des Seminars in Stuttgart wurde ein umfassender Überblick über die komplexe Thematik unter Berücksichtigung aktuellster wissenschaftlicher, doppischer und praktischer Erkenntnisse gegeben, zudem bestand auseichend Raum für Diskussion und Erfahrungsaustausch.

 

Der Tagungsort befand sich in unmittelbare Nähe des neuen Europaviertels Stuttgart. Dieses Quartier in der Landeshauptstadt von Baden-Württemberg gehört mit zu den bedeutendsten Innenstadtentwicklungen Deutschlands und bot einen ansprechenden Rahmen für die Seminarveranstaltung.

Europaviertel Stuttgart Ge-Komm GmbH

 

 

 

 

 

 

zur Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie e.V. Stuttgart gelangen Sie hier…

 

Kommunale Strategietage zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand zu Investition in Schleswig-Holstein

Neue FahrbahndeckeIm Februar 2015 fanden im schleswig-holsteinischen Neumünster die Kommunalen Strategietage zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand zu Investitionen statt.

Gerade diese Fragestellung hat vor dem Hintergrund der Doppik-Einführung (NKF/NKR/NKHR) in den Bundesländern erheblich an Bedeutung gewonnen. Sie ist heute mit entscheidend für die Abbildung und Darstellung des Substanzverlustes des kommunalen Sachvermögens in den Bilanzen der öffentlichen Haushalte.

Als Gesellschaft für kommunale Infrastruktur setzen wir uns schon seit Langem intensiv mit dieser komplexen Thematik auseinander und erarbeiten praxistaugliche und rechtssichere Lösungsvorschläge.

Gern waren wir daher bei den Kommunalen Strategietagen in Neumünster dabei und haben über die durchaus facettenreiche Problematik der „Abgrenzung von Investitionen und Instandhaltungen in Bezug auf Straßen und Ingenieurbauwerke“ sowie über nachhaltige Strategien zur kommunalen Straßenerhaltung referiert.

Neben allen wesentlichen und grundlegenden Informationen haben die zahlreichen Teilnehmer insbesondere auch wichtige Hinweise und Informationen zur praxistauglichen Umsetzung und zur Erstellung einer hauseigenen Aktivierungsrichtlinie für die verkehrliche Infrastruktur erhalten. Gerade eine solche Aktivierungsrichtlinie ist von immenser Bedeutung für die tagtägliche Arbeit in den Kommunalverwaltungen und mit entscheidend für die Entwicklung der zukünftigen öffentlichen kommunalen Haushalte. – Denn allein die verkehrliche Infrastruktur Straßen-Wege-Plätze macht nahezu die Hälfte des gesamten Vermögens der deutschen Städte und Gemeinden aus, bei Kreisen ist der prozentuale Anteil sogar noch höher.

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Hinweise zur Erstellung einer Aktivierungsrichtlinie finden Sie hier…

 

Wir freuen uns schon auf die nächsten Kommunalen Strategietage zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand zu Investitionen am 01. und 02.07.2015 in der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover.

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