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Gründung von Wirtschaftswegeverbänden in NRW -Praxisbericht

Bernd Mende und Thomas Kerkhoff

Bernd Mende und Bürgermeister Thomas Kerkhoff

Gemeinsam mit dem Bürgermeister der Stadt Gescher, Herrn Thomas Kerkhoff, und dem ifV in Gelsenkirchen führen wir regelmäßig Seminare durch um aufzuzeigen, welche Möglichkeiten in NRW bestehen, um Wirtschaftswegeverbände zu gründen.

Durch Verbände nach dem Wasserverbandsgesetz (WVG) lassen sich Herstellung und Unterhaltung von Straßen und Wegen, die überwiegend land- oder forstwirtschaftlichen Interessen dienen, organisieren.

Neben den bisherigen Varianten zur Finanzierung von Wegen (KAG, Allgemeinheit, Grundsteuer A) verspricht insbesondere die Finanzierung über eine Verbandslösung Vorteile und stellt somit eine vielversprechende weitere Möglichkeit der Anliegerbeteiligung dar. Da es sich hierbei um ein neues Konstrukt in NRW handelt, ergeben sich bei der konkreten Umsetzung in der Praxis viele Fragen und Hindernisse auf die im Seminar umfassend eingegangen wird.

Eine wichtige Voraussetzung für die Verbandsgründung ist das Vorliegen eines Ländlichen Wegenetzkonzeptes (sog. Wirtschaftswegekonzept). Dieses bildet eine wichtige Basis, auch für die flurstücksscharfe Definition der Abgrenzung der Verbandsgebiete. Unsere Gesellschaft, die Ge-Komm GmbH, ist Experte auf dem Gebiet der Erstellung Ländlicher Wegenetzkonzepte. Zahlreiche Projektreferenzen belegen unser diesbezügliches Know-How.

Unser spezialisiertes Team erstellt derzeit für eine Reihe von Kommunen in NRW und Niedersachsen solche sog. Wirtschaftswegekonzepte. Gern werden wir auch für Ihre Stadt bzw. Gemeinde tätig – sprechen Sie uns an.

 

Weiterführende Informationen erfahren Sie hier…

 

 

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftswegeverband nach dem Wasserverbandsgesetz (WVG) in NRW zulässig

Ge-Komm GmbH WirtschaftswegIn NRW ist die Errichtung von Wirtschaftswegeverbänden nach dem Wasserverbandsgesetz (WVG) zulässig. Das ist das Ergebnis einer umfassenden Prüfung, die im Auftrage des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz durchgeführt wurde.

Das Ministerium hat jetzt in einem Schreiben darüber informiert, dass die Gründung eines Wirtschaftswegeverbandes mit der alleinigen Aufgabe der Herstellung und Unterhaltung von ländlichen Wegen und Straßen nach § 2 Nr. 3 WVG zulässig ist, sofern es sich dabei um Wege und Straßen handelt, die überwiegend landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen (lof) Zwecken dienen.

 

Gern unterstützen und beraten wir die nordrhein-westfälischen Kommunen bei der Gründung eines Wirtschaftswegeverbandes sowie bei der Erstellung ländlicher Wegenetzkonzepte (sog. Wirtschaftswegekonzepte).

Ge-Komm GmbH- Wirtschaftswegeverband

Thementag „Geoinformation und Straßen“ des Geonetzwerks Münsterland

Geonetzwerk MünsterlandMehr als 100 Entscheider, überwiegend aus Kommunalverwaltungen der Region, waren der Einladung des Geonetzwerks Münsterland gefolgt und haben sich am 06. März 2015 im Rahmen des Thementages „Geoinformation und Straßen“ im Kreishaus Steinfurt über aktuelle Trends und Innovationen „rund um das Thema“ informieren lassen. In mehreren Fachvorträgen mit fundiertem Praxisbezug wurde das Leitthema der Veranstaltung aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet und näher erläutert.

 

Gemeinsam mit Herrn Hoffschlag vom Fachdienst Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün der Stadt Gronau haben wir über die Erfahrungen bei der Erarbeitung und Umsetzung eines kommunalen Wirtschaftswegekonzeptes berichtet.

Durch die intensive Einbindung aller betroffenen Akteure und das bürgerfreundliche Verfahren konnte der Rat der Stadt Gronau bereits im April 2013 einstimmig das Wirtschaftswegekonzept beschließen und seitdem für Verlässlichkeit sorgen. Die hohe Akzeptanz des Konzeptes in der Stadt zeigt, dass der beschrittene Weg der richtige war und maßgeblich zur Stärkung der kommunalen Außenbereiche beiträgt.

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