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Wirtschaftswegeverband nach dem Wasserverbandsgesetz (WVG) in NRW zulässig

Ge-Komm GmbH WirtschaftswegIn NRW ist die Errichtung von Wirtschaftswegeverbänden nach dem Wasserverbandsgesetz (WVG) zulässig. Das ist das Ergebnis einer umfassenden Prüfung, die im Auftrage des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz durchgeführt wurde.

Das Ministerium hat jetzt in einem Schreiben darüber informiert, dass die Gründung eines Wirtschaftswegeverbandes mit der alleinigen Aufgabe der Herstellung und Unterhaltung von ländlichen Wegen und Straßen nach § 2 Nr. 3 WVG zulässig ist, sofern es sich dabei um Wege und Straßen handelt, die überwiegend landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen (lof) Zwecken dienen.

 

Gern unterstützen und beraten wir die nordrhein-westfälischen Kommunen bei der Gründung eines Wirtschaftswegeverbandes sowie bei der Erstellung ländlicher Wegenetzkonzepte (sog. Wirtschaftswegekonzepte).

Ge-Komm GmbH- Wirtschaftswegeverband

Wegerandstreifen – Potentiale nutzen

Wegerandstreifen Ge-Komm GmbH Bernd MendeWegerandstreifen stellen viele Kommunen vor erhebliche Probleme. Zugleich bieten die Flächen jedoch viele Chancen. Eine ökologische Aufwertung und langfristige Sicherung von Wegerandstreifen stellt einen wichtigen Rückzugsraum für seltene Arten dar. Unter bestimmten Voraussetzungen können Wegerandstreifen auch künftig als mögliche Ausgleichs-, bzw. Kompensationsflächen dienen.

Die Thematik ist komplex und vielschichtig.

Gemeinsam mit Herrn Björn Rohloff von der Stiftung Kulturlandpflege Niedersachsen, haben wir dazu speziell eine Seminarveranstaltung für Städte und Gemeinden aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen konzipiert.

Foto: Björn Rohloff und Bernd Mende

Das Seminar wurde speziell entwickelt, um praxistaugliche und nachhaltige Lösungen aufzuzeigen und den Teilnehmern Hilfestellung zu geben.

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