Taschenbuch „Das 1×1 der Straßenkontrolle“ erschienen

Das 1x1 der Strassenkontrolle

Das 1×1 der Straßenkontrolle

Im November 2014 ist das handliche Taschenbuch „Das 1×1 der Straßenkontrolle“ erstmalig erschienen.

Wir haben als Autor den Beitrag -Grundlagen zur Durchführung von Kontrollen- verfasst.

 

Weitere Infos hier…

 

Kanalkataster – Ersterfassung und Fortführung

KanaldeckelAufbau und permanente Fortführung einer digitalen Kanaldatenbank stellen heute für Städte und Gemeinden wesentliche Pflichtaufgaben dar. Nur auf Basis dieser Datengrundlage lassen sich zuverlässige Entscheidungen für die tägliche Arbeit und für strategische Fragestellungen treffen.

Auf Grundlage einer flächendeckenden Vermessung der Kanalisationsschachtbauwerke und der Ein- und Ausläufe erfolgt der Aufbau des digitalen Bestandes in einem softwaregestützten Kanalinformationssystem. Der Einsatz einer EDV-gestützten Kanaldatenbank in Kombination mit einem Grafiksystem (GIS) gemäß Stand der Technik gilt heute unbestritten als sinnvoll und unerlässlich.

Zusätzlich ist eine Kanal-TV-Inspektion zur Gewinnung weiterer Erkenntnisse wichtig. In den vergangenen Jahren hat sich die Technik bei der optischen Kanalzustandserfassung rasant weiterentwickelt – analoge Videobandaufzeichnungen wurden nach und nach durch digitale Filme und externe Festplatten abgelöst. Mit moderner Kugelbild-Technik findet heute die Inspektion der Haltungen und Schachtbauwerke virtuell am Bildschirm statt.

Ge-Komm GmbH KanalsanierungDer Markt bietet im Bereich der Datenbanken, der Kanalreinigung und der Kanal-TV-Inspektion vielfältige Möglichkeiten für individuelle Anforderungen und Einsatzgebiete. Die Ge-Komm GmbH berät zu all diesen Fragstellungen sicher und kompetent und gibt wertvolle Hilfestellung. Selbstverständlich übernehmen wir auf Wunsch auch die kompletten Leistungen der Ersterfassung und Fortführung. In Kooperation mit gewerblichen Unternehmen aus der Region bieten wir bei Interesse auch die kompletten Leistungen der Kanalreinigung und Kanal TV-Inspektion mit „aus einer Hand“ an und sind somit alleiniger Ansprechpartner für unsere Auftraggeber.

 

6. Handreichung NKF veröffentlicht

Vom Ministerium für Inneres und Kommunales in Nordrhein-Westfalen wurde im Dezember 2014 die 6. Auflage der NKF-Handreichung veröffentlicht.

Es haben sich zahlreiche Neuerungen ergeben, die die verkehrliche Infrastruktur Straßen-Wege-Plätze betreffen.
Beispielhaft sei an dieser Stelle auf die Möglichkeit zur Berücksichtigung eines Restwertes bei (abgeschriebenen) Straßen verwiesen. Laut 6. Handreichung NKF kann es sinnvoll sein, trotz Ende der wirtschaftlichen Nutzungszeit einen angemessenen Restwert für bereits abgeschriebene Straßen-Wege-Plätze festzulegen, sofern eine Weiternutzung erfolgt.
Es ist wichtig, solche Möglichkeiten der bilanziellen Gestaltung zu kennen, um davon ggfs. Gebrauch machen zu können. Insbesondere bei zukünftig geplanten Veräußerungen -bzw. Übertragungen von Straßen und Wegen auf Dritte- (z.B. Umsetzung Wirtschaftswegekonzept) kann der Punkt relevant werden. Ebenso wird er helfen können, bilanzielle Substanzverluste der verkehrlichen Infrastruktur zu minimieren.

Gern beraten wir zu diesen und zu allen weiteren Änderungen und Neuerungen der 6. Handreichung NKF. Wir verfügen über das nötige know-how und unterstützen Städte, Gemeinden und Kreisverwaltungen sicher und effizient – auch bei der NKF-Folgeinventur und deren Analyse, sowie bei der Erstellung von hauseigenen Aktivierungsrichtlinien (Abgrenzung investiv/konsumtiv).

 

Gemeinsam mit dem ifV – Institut für Verwaltungswissenschaften gGmbH in Gelsenkirchen bieten wir spezielle Seminarveranstaltungen zu diesem Themenkomplex an.

Näheres erfahren Sie hier..