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Aktivierungsrichtlinie

Die Experten der Ge-Komm GmbH beraten und unterstützen bei der Erstellung kommunaler Aktivierungsrichtlinien.

 

Sprechen Sie uns an.

 

 

 

 

 

In NRW gilt es für „Straßen-Wege-Plätze“, das 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (2. NKFWG NRW) des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zu berücksichtigen.

Die Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW) wurde Ende 2018 vom Landtag NRW verabschiedet.

Zahlreiche relevante Neuerungen ergeben sich durch die KomHVO NRW. Insbesondere durch die Einführung vom „Wirklichkeitsprinzip“ gibt es gravierende Veränderungen bei der Abgrenzungsfrage investiv/konsumtiv bei Maßnahmen im Bereich der verkehrlichen Infrastruktur „Straßen-Wege-Plätze“.

Ab dem 01.01.2019 ist der „Komponentenansatz“ bei bituminös befestigten Straßen möglich.

Es gilt nun, die neuen Aspekte und die Chancen zu nutzen und die Aktivierungsrichtlinien entsprechend anzupassen.

Gern beraten und unterstützen wir Sie.

Mit uns behalten Sie den Überblick.

 

Besuchen Sie auch gern eines unserer Seminare zum Thema beim kbw in Berlin…

 

 

Übrigens, der vollständige Name des 2. NKFWG NRW lautet:

Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen und weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften (2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz – 2. NKFWG NRW)

 

Der vollständige Name der KomHVO NRW lautet:

Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen
(Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW)

 

Die o.g. Neuerungen wurden am 12. Dezember 2018 vom NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung im Einvernehmen mit dem NRW-Ministerium der Finanzen verordnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

www.komhvo.de

www.komhvonrw.de

www.aktivierungsrichtlinie.de

www.wirklichkeitsprinzip.de

www.komponentenansatz.de

 

Fachtagung Kommunalfinanzen im Mai 2016 in Berlin

KBW_Fachtagung Kommunalfinanzen 2016_Ge-Komm GmbHDas Kommunale Bildungswerk Berlin -KBW- führte auch in diesem Jahr in der Bundeshauptstadt die Fachtagung Kommunalfinanzen durch.

Die mehr als 160 Teilnehmenden erhielten aus erster Hand aktuelle Entwicklungstendenzen der Kommunalfinanzen und -finanzierung aufgezeigt.

Gern sind wir der Einladung des KBW Berlin gefolgt und haben dort im Rahmen der Fachtagung Kommunalfinanzen 2016 in Berlin über das aktuelle und komplexe Thema der „Abgrenzung zwischen Investitionen und Instandhaltungen beim Straßenvermögen“ berichtet. Darüber hinaus haben wir praxistaugliche Hinweise zur Erstellung einer Aktivierungsrichtline im Bereich der verkehrlichen kommunalen Infrastruktur gegeben.

Hinweise zur Erstellung einer Aktivierungsrichtlinie finden Sie hier…

 

Die Fachtagung richtete sich sowohl an langjährige wie auch erstmalig mit der Fachmaterie befasste kommunale Praktiker.

Bernd Mende Ge-Komm GmbH Kommunale Finanztage Berlin 20160512zum Flyer der KBW-Fachtagung 2016…

 

 

 

 

6. Handreichung NKF veröffentlicht

Vom Ministerium für Inneres und Kommunales in Nordrhein-Westfalen wurde im Dezember 2014 die 6. Auflage der NKF-Handreichung veröffentlicht.

Es haben sich zahlreiche Neuerungen ergeben, die die verkehrliche Infrastruktur Straßen-Wege-Plätze betreffen.
Beispielhaft sei an dieser Stelle auf die Möglichkeit zur Berücksichtigung eines Restwertes bei (abgeschriebenen) Straßen verwiesen. Laut 6. Handreichung NKF kann es sinnvoll sein, trotz Ende der wirtschaftlichen Nutzungszeit einen angemessenen Restwert für bereits abgeschriebene Straßen-Wege-Plätze festzulegen, sofern eine Weiternutzung erfolgt.
Es ist wichtig, solche Möglichkeiten der bilanziellen Gestaltung zu kennen, um davon ggfs. Gebrauch machen zu können. Insbesondere bei zukünftig geplanten Veräußerungen -bzw. Übertragungen von Straßen und Wegen auf Dritte- (z.B. Umsetzung Wirtschaftswegekonzept) kann der Punkt relevant werden. Ebenso wird er helfen können, bilanzielle Substanzverluste der verkehrlichen Infrastruktur zu minimieren.

Gern beraten wir zu diesen und zu allen weiteren Änderungen und Neuerungen der 6. Handreichung NKF. Wir verfügen über das nötige know-how und unterstützen Städte, Gemeinden und Kreisverwaltungen sicher und effizient – auch bei der NKF-Folgeinventur und deren Analyse, sowie bei der Erstellung von hauseigenen Aktivierungsrichtlinien (Abgrenzung investiv/konsumtiv).

 

Gemeinsam mit dem ifV – Institut für Verwaltungswissenschaften gGmbH in Gelsenkirchen bieten wir spezielle Seminarveranstaltungen zu diesem Themenkomplex an.

Näheres erfahren Sie hier..

 

Kommunale Strategietage zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand zu Investition in Schleswig-Holstein

Neue FahrbahndeckeIm Februar 2015 fanden im schleswig-holsteinischen Neumünster die Kommunalen Strategietage zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand zu Investitionen statt.

Gerade diese Fragestellung hat vor dem Hintergrund der Doppik-Einführung (NKF/NKR/NKHR) in den Bundesländern erheblich an Bedeutung gewonnen. Sie ist heute mit entscheidend für die Abbildung und Darstellung des Substanzverlustes des kommunalen Sachvermögens in den Bilanzen der öffentlichen Haushalte.

Als Gesellschaft für kommunale Infrastruktur setzen wir uns schon seit Langem intensiv mit dieser komplexen Thematik auseinander und erarbeiten praxistaugliche und rechtssichere Lösungsvorschläge.

Gern waren wir daher bei den Kommunalen Strategietagen in Neumünster dabei und haben über die durchaus facettenreiche Problematik der „Abgrenzung von Investitionen und Instandhaltungen in Bezug auf Straßen und Ingenieurbauwerke“ sowie über nachhaltige Strategien zur kommunalen Straßenerhaltung referiert.

Neben allen wesentlichen und grundlegenden Informationen haben die zahlreichen Teilnehmer insbesondere auch wichtige Hinweise und Informationen zur praxistauglichen Umsetzung und zur Erstellung einer hauseigenen Aktivierungsrichtlinie für die verkehrliche Infrastruktur erhalten. Gerade eine solche Aktivierungsrichtlinie ist von immenser Bedeutung für die tagtägliche Arbeit in den Kommunalverwaltungen und mit entscheidend für die Entwicklung der zukünftigen öffentlichen kommunalen Haushalte. – Denn allein die verkehrliche Infrastruktur Straßen-Wege-Plätze macht nahezu die Hälfte des gesamten Vermögens der deutschen Städte und Gemeinden aus, bei Kreisen ist der prozentuale Anteil sogar noch höher.

Weitere Infos hier…

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Hinweise zur Erstellung einer Aktivierungsrichtlinie finden Sie hier…

 

Wir freuen uns schon auf die nächsten Kommunalen Strategietage zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand zu Investitionen am 01. und 02.07.2015 in der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover.

Weitere Infos hier…

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