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NKF-Folgeinventur „Straßen-Wege-Plätze“

Die für die kommunalen Eröffnungsbilanzen im Zuge der Doppik erfassten Vermögensgegenstände sind kontinuierlich fortzuführen. In festen Intervallen ist in Nordrhein-Westfalen explizit eine körperliche Folgeinventur gefordert, dieses gilt insbesondere auch für die verkehrliche Infrastruktur. Hintergrund ist, dass ein mögliches Auseinanderlaufen zwischen den kaufmännischen Bilanzwerten und der Realität frühzeitig erkannt und verhindert werden soll. Insbesondere für Kommunen, die sehr lange Gesamtnutzungsdauern gewählt haben (z.B. 50 Jahre bei Straßen), besteht ein gesteigertes Risiko für Differenzen.

Der erforderliche Aufwand für eine solche Inventur ist dabei nicht zu unterschätzen.

Wir unterstützen Städte und Gemeinden bei solch komplexen Vorhaben durch Beratung sowie maßgeschneiderte  externe Dienstleistungspakete. Gemeinsam mit dem ifV – Institut für Verwaltungswissenschaften gGmbH haben wir dazu wirtschaftliche und rechtssichere Möglichkeiten entwickelt.

Sprechen Sie uns an, wenn es um die Folgeinventur der verkehrlichen Infrastruktur Straßen-Wege-Plätze -samt der Ingenieurbauwerke- im Zuge der Doppik/NKF geht.

 

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Folgeinventur und Datenpflege der verkehrlichen Infrastruktur im Rahmen der Doppik – Seminare beim Institut für Verwaltungswissenschaften -ifV in Gelsenkirchen

Ge-Komm GmbH BauhelmDie für die kommunalen Eröffnungsbilanzen im Zuge der Doppik erfassten Vermögensgegenstände sind kontinuierlich fortzuführen. In festen Intervallen ist in Nordrhein-Westfalen explizit eine körperliche Folgeinventur gefordert, dieses gilt insbesondere auch für die verkehrliche Infrastruktur. Hintergrund ist, dass ein mögliches Auseinanderlaufen zwischen den kaufmännischen Bilanzwerten und der Realität frühzeitig erkannt und verhindert werden soll. Insbesondere für Kommunen, die sehr lange Gesamtnutzungsdauern gewählt haben (z.B. 50 Jahre bei Straßen), besteht ein gesteigertes Risiko für Differenzen.

Der erforderliche Aufwand für eine solche Inventur ist dabei nicht zu unterschätzen.

Wir unterstützen Städte und Gemeinden bei solch komplexen Vorhaben durch Beratung sowie maßgeschneiderte  externe Dienstleistungspakete. Gemeinsam mit dem ifV – Institut für Verwaltungswissenschaften gGmbH haben wir dazu wirtschaftliche und rechtssichere Möglichkeiten entwickelt.

Sprechen Sie uns an, wenn es um die Folgeinventur der verkehrlichen Infrastruktur Straßen-Wege-Plätze -samt der Ingenieurbauwerke- im Zuge der Doppik/NKF geht.

 

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6. Handreichung NKF veröffentlicht

Vom Ministerium für Inneres und Kommunales in Nordrhein-Westfalen wurde im Dezember 2014 die 6. Auflage der NKF-Handreichung veröffentlicht.

Es haben sich zahlreiche Neuerungen ergeben, die die verkehrliche Infrastruktur Straßen-Wege-Plätze betreffen.
Beispielhaft sei an dieser Stelle auf die Möglichkeit zur Berücksichtigung eines Restwertes bei (abgeschriebenen) Straßen verwiesen. Laut 6. Handreichung NKF kann es sinnvoll sein, trotz Ende der wirtschaftlichen Nutzungszeit einen angemessenen Restwert für bereits abgeschriebene Straßen-Wege-Plätze festzulegen, sofern eine Weiternutzung erfolgt.
Es ist wichtig, solche Möglichkeiten der bilanziellen Gestaltung zu kennen, um davon ggfs. Gebrauch machen zu können. Insbesondere bei zukünftig geplanten Veräußerungen -bzw. Übertragungen von Straßen und Wegen auf Dritte- (z.B. Umsetzung Wirtschaftswegekonzept) kann der Punkt relevant werden. Ebenso wird er helfen können, bilanzielle Substanzverluste der verkehrlichen Infrastruktur zu minimieren.

Gern beraten wir zu diesen und zu allen weiteren Änderungen und Neuerungen der 6. Handreichung NKF. Wir verfügen über das nötige know-how und unterstützen Städte, Gemeinden und Kreisverwaltungen sicher und effizient – auch bei der NKF-Folgeinventur und deren Analyse, sowie bei der Erstellung von hauseigenen Aktivierungsrichtlinien (Abgrenzung investiv/konsumtiv).

 

Gemeinsam mit dem ifV – Institut für Verwaltungswissenschaften gGmbH in Gelsenkirchen bieten wir spezielle Seminarveranstaltungen zu diesem Themenkomplex an.

Näheres erfahren Sie hier..