31.10.2018 war Stichtag für die Förderanträge „Ländliches Wegenetzkonzept NRW“
[vc_row][vc_column][vc_column_text]Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Erstellung kommunaler ländlicher Wegenetzkonzepte mit bis zu 75% der Gesamtkosten -max. 50.000€ pro Stadt/Gemeinde- im Rahmen des NRW-Programms „Ländlicher Raum 2014-2020“.
Dazu ist fristgerecht ein formaler Antrag auf Förderung, nebst Anlagen und Beschreibung der Multifunktionalitäten, einzureichen. Wichtig dabei ist die Beachtung von Stichtagen.
In diesem Jahr galt der 31.10.2018 als Stichtag.
Im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens werden dann aus allen Anträgen die förderwürdigsten anhand genau definierter Kriterien ausgewählt und erhalten die Zusage samt Förderbescheid. Das gesamte Verfahren ist von der europäischen Kommision über die ELER-Verordnung detailliert vorgegeben.
Gern haben wir allen interessierten NRW-Städten und Gemeinden Auskunft über die Details zur Fördermöglichkeit sowie zur Antragstellung selbst gegeben und auf Wusch ein fachlich qualifiziertes Angebot erstellt.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]





In NRW ist die Errichtung von Wirtschaftswegeverbänden nach dem Wasserverbandsgesetz (WVG) zulässig. Das ist das Ergebnis einer umfassenden Prüfung, die im Auftrage des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz durchgeführt wurde.



Ländliche Wegenetzkonzepte sind unerlässlich, um dem Strukturwandel in der Landwirtschaft zukünftig gerecht zu werden. Die heutigen, modernen landwirtschaftlichen Fahrzeuge stellen hohe Anforderungen an die Wegenetze im Außenbereich. Fahrbahnen und Bankette sowie die Brückenbauwerke sind dafür entsprechend auszurichten. Darüber hinaus gilt es aber auch, außeragrarische Aspekte zu beachten. Da eine vollflächige Erneuerung der Straßen- und Wegenetze weder sinnvoll, noch finanziell zu leisten ist, müssen entsprechende Untersuchungen durchgeführt werden.
