NRW fördert kommunalen Straßenbau in Städten und Gemeinden mit 127 Millionen Euro
Das Land Nordrhein-Westfalen teilt mit, dass NRW in diesem Jahr 114 kommunale Straßenbauvorhaben mit rund 127 Millionen Euro fördert. Die Gesamtkosten dieser Projekte belaufen sich laut Aussage des Bundeslandes auf über 256 Millionen Euro.
Als Ge-Komm GmbH I Gesellschaft für kommunale Infrastruktur freuen wir uns über diese Mitteilung!
Pressemitteilung des Landes NRW:
„Nach der Einigung von Bund und Ländern über die Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen ab 2020 kann das Fördervolumen für 2017 wieder auf das Niveau früherer Jahre angehoben werden.
Verkehrsminister Michael Groschek: „Der Schwerpunkt des Programms liegt auf der Erhaltung. Die Kommunen brauchen dringend die Zuwendungen, um ihre Verkehrswege in Schuss zu bringen. Ich bin froh, dass es nach der Einigung über die künftigen Bund-Länder-Finanzbeziehungen wieder eine Perspektive für die Förderung gibt. Die Kommunen können wieder planen und das Land ist verlässlicher Partner bei der Erneuerung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur. Die Förderung bringt auch positive Effekte für die heimische Bauwirtschaft.“
Das Programm wird überwiegend aus den Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz finanziert, das im Jahr 2019 endet. In den Förderprogrammen der Jahre 2014 bis 2016 konnten wegen des grundgesetzlich festgeschriebenen Auslaufens der Entflechtungsmittel kaum neue Maßnahmen gefördert werden.
Wegen der Langfristigkeit der Investitionen müssen erstmals auch Verpflichtungsermächtigungen aus Landesmitteln über 2019 hinaus in Anspruch genommen werden. Nach der grundsätzlichen Einigung zwischen Bund und Ländern über die Neuordnung der Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 ist nun klar, dass das Land in Zukunft jährlich Mittel in Höhe der bisherigen Bundeszuweisungen, das sind 259,53 Millionen Euro, bereitstellen kann. Die Hälfte davon fließt in die Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die andere Hälfte (129,76 Millionen Euro) steht für Maßnahmen des kommunalen Straßenbaus zur Verfügung.“

Foto: ADAC



Am 01. März 2017 hat der Landtag in Hannover eine Novelle des niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Die Kommunen in Niedersachsen haben zukünftig die Möglichkeit, für den Ausbau, bzw. die grundhafte Erneuerung von Verkehrsanlagen wiederkehrende Beiträge von den Grundstückseigentümern zu erheben.
Die Frost-Tau-Wechsel-Situationen im Winter setzen der verkehrlichen Infrastruktur Straßen-Wege-Plätze stark zu.
Die Erstellung Ländlicher Wegenetzkonzepte (Wirtschaftswegekonzepte) ist in NRW über das Programm „Ländlicher Raum 2014 bis 2020“ förderfähig. Es werden 75% der Kosten für die Erarbeitung der Konzepte gefördert, max. 50.000€ pro Projekt und Kommune.
Unser stetig wachsendes Team freut sich auf interessante Aufgabenstellungen und Herausforderungen in 2017.

