Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge Niedersachsen

Am 01. März 2017 hat der Landtag in Hannover eine Novelle des niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Die Kommunen in Niedersachsen haben zukünftig die Möglichkeit, für den Ausbau, bzw. die grundhafte Erneuerung von Verkehrsanlagen wiederkehrende Beiträge von den Grundstückseigentümern zu erheben.
Erläuterung zum Verfahren: Bei dem Finanzierungsinstrument der wiederkehrenden Beiträge muss die Kommune zunächst Verkehrsanlagen zu einer Abrechnungseinheit zusammenfassen. Anschließend muss sie festlegen, welche Straßenausbaumaßnahmen sie im Beitragserhebungsjahr in diesem Abrechnungsgebiet durchführen will und hierfür die Investitionskosten prognostizieren. Der Anteil der Investitionskosten, der den Grundstückseigentümern des Abrechnungsgebietes zuzuordnen ist, wird dann auf diese umgelegt.
Ob sie vom Instrument der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge Gebrauch machen wollen, entscheiden die Gemeinden selbst. Das Kommunalabgabengesetz gibt ihnen zukünftig insoweit eine zusätzliche Möglichkeit, über die Form der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (sog. Strabs) vor Ort zu entscheiden.
Gern unterstützen wir die Kommunen in Niedersachsen bei der Einführung des Instruments der wiederkehrenden Beiträge durch fachlich qualifizierte Beratung und Begleitung.
Wir erstellen zudem professionelle Straßenerhaltungskonzepte zur Ermittlung rechtssicherer, jährlich wiederkehrender Beitragshöhen im Bereich der verkehrlichen Infrastruktur Straßen-Wege-Plätze und schaffen so die nötige Transparenz.





Häufig und extrem auftretende Starkregenereignisse auch in unseren Regionen führen zu erheblichen Problemen und stellen die Kommunen und Kanalnetzbetreiber vor immense Herausforderungen.
Am 18. Juni 2016 wurde der Generationenpark Melle eröffnet. Auf Initiative des Seniorenbeirats konnten im Grönenbergpark Melle drei „Sportinseln“ geschaffen werden.

Insbesondere die Verfügbarkeit von schnellen Internetverbindungen gemäß Stand der Technik ist heute unabdingbar. Ist diese Schlüsselinfrastruktur nicht oder nur unzureichend vorhanden, bedeutet dies einen nicht zu kompensierenden Standortnachteil. Die lokale Wirtschaft wird dadurch vor immense Probleme gestellt. Zudem bestehen unakzektable Beeinträchtigungen für das Privatleben der Bürgerinnen und Bürger, wenn das Surfen im Netz vor allem aus Wartezeit besteht.

zum Flyer der KBW-Fachtagung 2016…