Wir, die Ge-Komm GmbH I Gesellschaft für kommunale Infrastruktur, unterstützen Städte und Gemeinden bei der notwendigen Begleitung des Breitbandausbaus als Träger der Straßenbaulast. Unsere Experten helfen u.a. bei der Qualitätssicherung im Zuge der Verlegung der unstrittig wichtigen und sinnvollen Breitbandkabelnetze.
In jedem Fall gilt es, das aktuelle Telekommunikationsgesetz (TKG-Novelle 2021) sowie die Anforderungen an öffentliche Sicherheit und Ordnung und die anerkannten Regeln der Technik (ATB-BeStra, FGSV Merkblatt M Trenching, DIN 18220 etc.) bei den Verlegearbeiten zu beachten um die erhaltenswerte Substanz der verkehrlichen Infrastruktur in erforderlichem Maße zu schützen.
Wir, die Ge-Komm GmbH I Gesellschaft für kommunale Infrastruktur, sind Ihr diesbezüglicher kompetenter Ansprechpartner, insbesondere auch bei der Durchsetzung von (späteren) berechtigten Ansprüchen im Zuge der Folgepflichten von Breitbandverlegungen.
Kommunen haben als Straßenbaulastträger sehr weitreichende Rechte gegenüber den Telekommunikationsunternehmen (TK-Unternehmen), und das fortwährend im Rahmen der sog. Ewigkeitsverpflichtung.
Für die Folgepflichten der TK-Unternehmen gibt es keine Endtermine oder Ablauffristen!
Sprechen Sie uns an. Sie müssen -und sollten als Straßenbaulastträger- keine Schäden Ihrer kommunalen verkehrlichen Infrastruktur durch Breitbandverlegungen hinnehmen.
Wir kennen uns aus und beraten Sie gern.
Einen Überblick erhalten Sie auch bei unseren Seminaren…
Straßen-Digitalisierung: mobile-street-mapping durch die Ge-Komm GmbH
Wir digitalisieren die verkehrliche Infrastruktur „Straßen-Wege-Plätze“. Bundesweit!
Sprechen Sie uns an. Wir kennen uns aus.
www.mobile-street-mapping.de
Natürlich erfassen wir auch Radwege.
Werde Teil unseres Teams!
Zur Verstärkung unseres Teams haben wir eine Einstellungskampagne gestartet. Nutzen Sie den Jahreswechsel um bei uns (neu) durchzustarten.
Es gibt einiges zu tun im Bereich der kommunalen Infrastruktur …
Hier geht’s zu unserer Karriere-Seite:
Parkplatzkonzepte -neue Studie zum innerstädtischen Parken
In vielen Kommunen sorgen innerstädtische Parkplätze immer wieder für kontroverse Diskussionen. Eine neue Studie der RWTH Aachen aus dem Jahr 2023 sorgt hier für mehr Transparenz:
Durch Wegfall, bzw. Abschaffung von Parkplätzen in den Innenstädten fürchtet der Einzelhandel und die Gastronomie in der Regel wegbleibende Kunden. Eine Studie der RWTH Aachen wiederlegt diese Besorgnis.
Untersucht und ausgewertet wurden Daten zu Einzelhandelsmieten von Objekten in Immobilienanzeigen. Je höher der Mietpreis, umso attraktiver der Standort.
Folgepflichten der TK-Unternehmen beim Breitbandausbau
Wir, die Ge-Komm GmbH I Gesellschaft für kommunale Infrastruktur, unterstützen Städte und Gemeinden bei der notwendigen Begleitung des Breitbandausbaus als Träger der Straßenbaulast. Unsere Experten helfen u.a. bei der Qualitätssicherung im Zuge der Verlegung der unstrittig wichtigen und sinnvollen Breitbandkabelnetze.
In jedem Fall gilt es, das aktuelle Telekommunikationsgesetz (TKG-Novelle 2021) sowie die Anforderungen an öffentliche Sicherheit und Ordnung und die anerkannten Regeln der Technik (ATB-BeStra, FGSV Merkblatt M Trenching, DIN 18220 etc.) bei den Verlegearbeiten zu beachten um die erhaltenswerte Substanz der verkehrlichen Infrastruktur in erforderlichem Maße zu schützen.
Wir, die Ge-Komm GmbH I Gesellschaft für kommunale Infrastruktur, sind Ihr diesbezüglicher kompetenter Ansprechpartner, insbesondere auch bei der Durchsetzung von (späteren) berechtigten Ansprüchen im Zuge der Folgepflichten von Breitbandverlegungen.
Kommunen haben als Straßenbaulastträger sehr weitreichende Rechte gegenüber den Telekommunikationsunternehmen (TK-Unternehmen), und das fortwährend im Rahmen der sog. Ewigkeitsverpflichtung.
Für die Folgepflichten der TK-Unternehmen gibt es keine Endtermine oder Ablauffristen!
Sprechen Sie uns an. Sie müssen -und sollten als Straßenbaulastträger- keine Schäden Ihrer kommunalen verkehrlichen Infrastruktur durch Breitbandverlegungen hinnehmen.
Wir kennen uns aus und beraten Sie gern.
Einen Überblick erhalten Sie auch bei unseren Seminaren…
NKF-Folgeinventur „Straßen-Wege-Plätze“
Die für die kommunalen Eröffnungsbilanzen im Zuge der Doppik erfassten Vermögensgegenstände sind kontinuierlich fortzuführen. In festen Intervallen ist in Nordrhein-Westfalen explizit eine körperliche Folgeinventur gefordert, dieses gilt insbesondere auch für die verkehrliche Infrastruktur. Hintergrund ist, dass ein mögliches Auseinanderlaufen zwischen den kaufmännischen Bilanzwerten und der Realität frühzeitig erkannt und verhindert werden soll. Insbesondere für Kommunen, die sehr lange Gesamtnutzungsdauern gewählt haben (z.B. 50 Jahre bei Straßen), besteht ein gesteigertes Risiko für Differenzen.
Der erforderliche Aufwand für eine solche Inventur ist dabei nicht zu unterschätzen.
Wir unterstützen Städte und Gemeinden bei solch komplexen Vorhaben durch Beratung sowie maßgeschneiderte externe Dienstleistungspakete. Gemeinsam mit dem ifV – Institut für Verwaltungswissenschaften gGmbH haben wir dazu wirtschaftliche und rechtssichere Möglichkeiten entwickelt.
Sprechen Sie uns an, wenn es um die Folgeinventur der verkehrlichen Infrastruktur Straßen-Wege-Plätze -samt der Ingenieurbauwerke- im Zuge der Doppik/NKF geht.
Zum ifV gelangen Sie hier…
Wir erstellen Studien und Konzepte zur Aufstellung öffentlicher Ladeinfrastruktur
Die Experten der Ge-Komm GmbH I Gesellschaft für kommunale Infrastruktur erstellen Studien und Konzepte zur Aufstellung öffentlicher Ladeinfrastruktur (E-Ladesäulen).
Die Studien/Konzepte zur Aufstellung öffentlicher Ladeinfrastrukturen werden gefördert.
Gern beraten wir Sie.
Wir bilden aus und sorgen vor!
Wir, die Ge-Komm GmbH sorgen aktiv für den dringend benötigten beruflichen Nachwuchs.
Wir zeigen unternehmerischen Weitblick und bilden -als anerkannter IHK Ausbildungsbetrieb- aus.
Wir freuen uns auf Eure Bewerbungen für den Ausbildungsberuf zum Bauzeichner Tief-, Straßen- und Landschaftsbau.
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Wir sind mittendrin -ganz bewusst.
Die Ge-Komm GmbH ist „mittendrin“ in der City – in den Meller Arkaden.
Im Jahr 2022 haben wir unser neues Büro in der ersten Etage der Meller Arkaden an der Bahnhofstraße 2 im Zentrum von Melle-Mitte bezogen.
„Wir bleiben dem Osnabrücker Land treu und expandieren vor Ort mitten in der City. Bewusst haben wir uns als Unternehmen entschieden, keine neuen Freiflächen im Außenbereich zu versiegeln, sondern stattdessen mitzuhelfen, eine Brache im Innenbereich neu zu beleben“, sagen die drei geschäftsführenden Gesellschafter der Ge-Komm GmbH unisono.
Besuchen Sie uns! Wir sind bestens angebunden an den ÖPNV. Bushaltestellen und der DB-Bahnhof von Melle-Mitte befinden sich nur einen Katzensprung weit entfernt.
Unsere Kontaktdaten lauten:
Ge-Komm GmbH I Gesellschaft für kommunale Infrastruktur
Bahnhofstraße 2, 49324 Melle
T 05422.98151-60
E info@ge-komm.de
BUSINESS GEOMATICS berichtet über die Ge-Komm GmbH
Die renommierte Wirtschaftszeitung BUSINESS GEOMATICS berichtet in der aktuellen Maiausgabe 2022 über die Ge-Komm GmbH I Gesellschaft für kommunale Infrastruktur.
zum Bericht über die Ge-Komm GmbH in der BUSINESS GEOMATICS…
Fußwegekonzept und Fußwegcheck
Die Experten der Ge-Komm GmbH I Gesellschaft für kommunale Infrastruktur erstellen kommunale Fußwegekonzepte und führen Fußwegchecks durch.
Es gilt, die unterschiedlichen Aspekte und Anforderungen der Nutzer zu berücksichtigen. Schwachstellen werden erkannt und Optimierungspotentiale aufgezeigt. Wir kennen uns aus. Sprechen Sie uns an.
Eindrücke vom Fußwegcheck in Zusammenarbeit mit der Ge-Komm GmbH in der Stadt Melle im Jahr 2023