Wir, die Ge-Komm GmbH I Gesellschaft für kommunale Infrastruktur, unterstützen Städte und Gemeinden bei der notwendigen Begleitung des Breitbandausbaus als Träger der Straßenbaulast. Unsere Experten helfen u.a. bei der Qualitätssicherung im Zuge der Verlegung der unstrittig wichtigen und sinnvollen Breitbandkabelnetze.
In jedem Fall gilt es, das aktuelle Telekommunikationsgesetz (TKG-Novelle 2021) sowie die Anforderungen an öffentliche Sicherheit und Ordnung und die anerkannten Regeln der Technik (ATB-BeStra, FGSV Merkblatt M Trenching, DIN 18220 etc.) bei den Verlegearbeiten zu beachten um die erhaltenswerte Substanz der verkehrlichen Infrastruktur in erforderlichem Maße zu schützen.
Wir, die Ge-Komm GmbH I Gesellschaft für kommunale Infrastruktur, sind Ihr diesbezüglicher kompetenter Ansprechpartner, insbesondere auch bei der Durchsetzung von (späteren) berechtigten Ansprüchen im Zuge der Folgepflichten von Breitbandverlegungen.
Kommunen haben als Straßenbaulastträger sehr weitreichende Rechte gegenüber den Telekommunikationsunternehmen (TK-Unternehmen), und das fortwährend im Rahmen der sog. Ewigkeitsverpflichtung.
Für die Folgepflichten der TK-Unternehmen gibt es keine Endtermine oder Ablauffristen!
Sprechen Sie uns an. Sie müssen -und sollten als Straßenbaulastträger- keine Schäden Ihrer kommunalen verkehrlichen Infrastruktur durch Breitbandverlegungen hinnehmen.
Wir kennen uns aus und beraten Sie gern.
Einen Überblick erhalten Sie auch bei unseren Seminaren…


Wir bilden aus und sorgen vor!
Anfang August 2025 konnten wir unsere neuen Auszubildenden Hubert und Lucas Linus begrüßen. Beide haben eine Ausbildung zum Bauzeichner mit der Fachrichtung Tief-, Straßen- und Landschaftsbau begonnen.
Wir freuen uns mit den beiden über ihren gelungenen Start und wünschen ihnen eine interessante und spannende Ausbildungszeit.
Straßen-Digitalisierung: mobile-street-mapping durch die Ge-Komm GmbH
Sprechen Sie uns an. Wir kennen uns aus.
www.mobile-street-mapping.de
Werde Teil unseres Teams!
Zur Verstärkung unseres Teams haben wir eine Einstellungskampagne gestartet. Nutzen Sie die Chance und starten Sie bei uns (neu) durch.
Es gibt einiges zu tun im Bereich der kommunalen Infrastruktur …
Hier geht’s zu unserer Karriere-Seite:
Grünflächenkataster
Die Kenntnis um die Grünflächen bildet die Basis für objektive Entscheidungen.
Parkplatzkonzepte -neue Studie zum innerstädtischen Parken
In vielen Kommunen sorgen innerstädtische Parkplätze immer wieder für kontroverse Diskussionen. Eine neue Studie der RWTH Aachen aus dem Jahr 2023 sorgt hier für mehr Transparenz:
Durch Wegfall, bzw. Abschaffung von Parkplätzen in den Innenstädten fürchtet der Einzelhandel und die Gastronomie in der Regel wegbleibende Kunden. Eine Studie der RWTH Aachen wiederlegt diese Besorgnis.
Untersucht und ausgewertet wurden Daten zu Einzelhandelsmieten von Objekten in Immobilienanzeigen. Je höher der Mietpreis, umso attraktiver der Standort.
Entsiegelungskonzept – ein Beitrag zum Klimaschutz
Das Entsiegeln von Flächen bietet zahlreiche Chancen. Flächenentsiegelung ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zum Schutz vor Schäden durch Starkregen.
Folgepflichten der TK-Unternehmen beim Breitbandausbau
Wir, die Ge-Komm GmbH I Gesellschaft für kommunale Infrastruktur, unterstützen Städte und Gemeinden bei der notwendigen Begleitung des Breitbandausbaus als Träger der Straßenbaulast. Unsere Experten helfen u.a. bei der Qualitätssicherung im Zuge der Verlegung der unstrittig wichtigen und sinnvollen Breitbandkabelnetze.
In jedem Fall gilt es, das aktuelle Telekommunikationsgesetz (TKG-Novelle 2021) sowie die Anforderungen an öffentliche Sicherheit und Ordnung und die anerkannten Regeln der Technik (ATB-BeStra, FGSV Merkblatt M Trenching, DIN 18220 etc.) bei den Verlegearbeiten zu beachten um die erhaltenswerte Substanz der verkehrlichen Infrastruktur in erforderlichem Maße zu schützen.
Wir, die Ge-Komm GmbH I Gesellschaft für kommunale Infrastruktur, sind Ihr diesbezüglicher kompetenter Ansprechpartner, insbesondere auch bei der Durchsetzung von (späteren) berechtigten Ansprüchen im Zuge der Folgepflichten von Breitbandverlegungen.
Kommunen haben als Straßenbaulastträger sehr weitreichende Rechte gegenüber den Telekommunikationsunternehmen (TK-Unternehmen), und das fortwährend im Rahmen der sog. Ewigkeitsverpflichtung.
Für die Folgepflichten der TK-Unternehmen gibt es keine Endtermine oder Ablauffristen!
Sprechen Sie uns an. Sie müssen -und sollten als Straßenbaulastträger- keine Schäden Ihrer kommunalen verkehrlichen Infrastruktur durch Breitbandverlegungen hinnehmen.
Wir kennen uns aus und beraten Sie gern.
Einen Überblick erhalten Sie auch bei unseren Seminaren…
NKF-Folgeinventur „Straßen-Wege-Plätze“
Der erforderliche Aufwand für eine solche Inventur ist dabei nicht zu unterschätzen.
Wir unterstützen Städte und Gemeinden bei solch komplexen Vorhaben durch Beratung sowie maßgeschneiderte externe Dienstleistungspakete. Gemeinsam mit dem ifV – Institut für Verwaltungswissenschaften gGmbH haben wir dazu wirtschaftliche und rechtssichere Möglichkeiten entwickelt.
Sprechen Sie uns an, wenn es um die Folgeinventur der verkehrlichen Infrastruktur Straßen-Wege-Plätze -samt der Ingenieurbauwerke- im Zuge der Doppik/NKF geht.
Zum ifV gelangen Sie hier…
Wir erstellen Studien und Konzepte zur Aufstellung öffentlicher Ladeinfrastruktur
Die Studien/Konzepte zur Aufstellung öffentlicher Ladeinfrastrukturen werden gefördert.
Gern beraten wir Sie.
Wir bilden aus und sorgen vor!
Wir zeigen unternehmerischen Weitblick und bilden -als anerkannter IHK Ausbildungsbetrieb- aus.
Wir freuen uns auf Eure Bewerbungen für den Ausbildungsberuf zum Bauzeichner Tief-, Straßen- und Landschaftsbau.
Hier geht’s zu unserer Karriere-Seite: