Der Landtag NRW hat Ende März 2020 das Muster zum „Straßen-und Wegekonzept“ und die Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge beschlossen und Anfang April 2020 veröffentlicht.
Somit liegen alle Informationen vor für das fünfte Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes in NRW.
KAG -Ergänzung gemäß § 8a:
a.) Transparentes Straßen- und Wegekonzept
„Die Gemeinde hat ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an langfristig notwendigen kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept ist über den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, fortzuschreiben. Das Straßen- und Wegekonzept wird von der kommunalen Vertretung beraten und beschlossen.“ (§ 8a Absatz 1 (neu); S. 9)
b.) Einführung einer verpflichtenden Anliegerversammlung im Vorfeld von möglichen Straßenausbaumaßnahmen
c.) Vermeidung einer möglichen wirtschaftlichen Überforderung von Beitragspflichtigen
„Es wird den Kommunen mit der Einführung eines voraussetzungslosen Ratenzahlungsanspruchs ermöglicht, eine wirtschaftliche Überforderung von Beitragspflichtigen nachhaltig und unbürokratisch zu vermeiden. (…)
Die Kommunen erhalten einen weiten gesetzlichen Spielraum, den Beitragspflichtigen auf Antrag eine Zahlung in höchstens zwanzig Jahresraten zu gewähren. Der Verzicht auf weitere gesetzliche Voraussetzungen ermöglicht ein unbürokratisches und kostengünstiges Erhebungsverfahren. (…)
In § 8a Absatz 7 wird eine Härtefallregelung eingeführt, nach der Personen unter bestimmten Prämissen auf Antrag eine unbefristete Stundung zu gewähren ist.“ (S. 3)
d.) Räumliche Beschränkungen der erschlossenen Fläche und Schaffung eines Ermäßigungstatbestandes für Eckgrundstücke
e.) Entlastung der Beitragspflichtigen über ein landeseigenes Förderprogramm
„Zur Erleichterung der Anlieger bei kommunalen Beitragsforderungen wird in Flankierung dieses Gesetzentwurfs ein Förderprogramm von jährlich 65 Millionen Euro zu Gunsten der Straßenausbaubeitragspflichtigen aufgelegt werden. Diesbezüglich bedarf es des Beschlusses des Landtages über den Landeshaushalt als Haushaltsgesetzgeber. Damit wird eine substanzielle Entlastung der Beitragsschuldner bewirkt.“ (S. 4)
Muster „Straßen- Wegekonzept“
Sie erhalten das vollständige Muster „Straßen- und Wegekonzept“ auch bei der Ge-Komm GmbH.
Sprechen Sie uns einfach an.
Wir wünschen Frohe Ostern 2021
Online-Seminare Straßenkontrolle beim ifV
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Anmeldungen sind jederzeit möglich!
Wir sind Experten auf dem Gebiet „Digitale Kanalkataster“
Gern unterstützen wir auch Sie.
www.kanaldatenbank.de
zu unserem Flyer…
Wir wünschen frohe Weihnachten und alles Gute für 2021
Foto: Ge-Komm GmbH
Wir wünschen eine ruhige, besinnliche Adventszeit, frohe Festtage und für das neue Jahr 2021 Glück, Gesundheit und Erfolg, verbunden mit unserem Dank für das entgegengebrachte Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit.
Wenn Sie unseren Weihnachts-Newsletter erhalten möchten, schicken Sie uns einfach eine E-Mail.
Online-Seminar zur Straßenkontrolle im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
Speziell zum Thema Straßenkontrolle / Streckenkontrolle im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht bieten wir online-Seminare an beim ifV -Institut für Verwaltungswissenschaften.
Eine Anmeldung / Seminarteilnahme ist jederzeit (online) möglich.
zum ifV / zur Anmeldung / Teilnahme
W i N – Wege in Niedersachsen
Der Niedersächsische Heimatbund e. V. (NHB) hat das Projekt „W i N – Wege in Niedersachsen“ federführend durchgeführt.
Die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung (NBU) hat das Vorhaben gefördert und als Modellregion die Stadt Rehburg-Loccum unter zahlreichen Bewerbern ausgewählt. Wichtiger Kooperationspartner war die Allianz Ländlicher Raum. Diese besteht neben dem NHB aus dem Niedersächsischen Landkreistag (NLT), dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) und der Akademie für den Ländlichen Raum (ALR).
Wir als Ge-Komm GmbH I Gesellschaft für kommunale Infrastruktur waren ebenfalls in das Projekt eingebunden und haben dieses innovative Vorhaben nach Kräften unterstützt.
zum Abschlußbericht…
zum Projekt…
Erfassung der Wege durch die Ge-Komm GmbH…
zum Redebeitrag der Ge-Komm GmbH im Rahmen der Tagung Wege in Niedersachsen…
www.wege-in-niedersachsen.de
Übrigens:
In 2021 geht’s weiter mit Wege in Niedersachsen 2.0 – WiN 2.0
Der 31.10.2020 war Stichtag für Förderanträge „Ländliche Wegenetzkonzepte“ NRW
Ländliche Wegenetzkonzepte werden in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des europäischen Landwirtschaftsfonds ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums) mit 75% gefördert.
Auch sind die Konzepte Voraussetzung für eine Wegebauförderung gemäß FöRL.
Die Förderkulisse „Wirtschaftswegekonzept“ ist für die Kommunen in NRW sehr interessant, da die Förderhöhe bis zu 50.000€ pro Kommune beträgt.
Gern erstellen wir mit unserem spezialisiertem Team auch in 2021 für Städte und Gemeinden ein Ländliches Wegenetzkonzept (sog. Wirtschaftswegekonzept) auf Basis des Leitfadens zur Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte gem. § 2 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung.
Unsere zahlreichen NRW-Projektreferenzen auf diesem Gebiet bestätigen unser diesbezügliches Know-How.
Allen Antragstellern drücken wir nun die Daumen.
Übrigens, sollten Sie keine Förderung erhalten, sprechen Sie uns gern an. Auch in diesem Fall gibt es die Möglichkeit, für Sie tätig zu werden.
www.wirtschaftswegekonzept.de
EDV-Lösungen für die Straßenkontrolle
EDV-Lösung für die Straßenkontrolle im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
Die Experten der Ge-Komm GmbH beraten und unterstützen neutral und unabhängig bei der Auswahl und Einführung einer zeitgemäßen EDV-Lösung für die effektive Durchführung der Straßenkontrolle / Streckenkontrolle im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.
www.straßenkontrolle.de
www.streckenkontrollen.de
www.straßenkontrollen.de
www.strassenkontrollen.de
www.streckenkontroll-app.de
www.straßenkontroll-app.de
Dienstwagen oder Dienstrad? Beides ist möglich!
Die Ge-Komm GmbH bietet beides.
Es gilt also morgendlich abzuwägen…
zu unseren Stellenanzeigen…
§ 8a KAG NRW- VV Muster Straßen- und Wegekonzept NRW veröffentlicht
Der Landtag NRW hat Ende März 2020 das Muster zum „Straßen-und Wegekonzept“ und die Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge beschlossen und Anfang April 2020 veröffentlicht.
Somit liegen alle Informationen vor für das fünfte Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes in NRW.
KAG -Ergänzung gemäß § 8a:
a.) Transparentes Straßen- und Wegekonzept
„Die Gemeinde hat ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an langfristig notwendigen kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept ist über den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, fortzuschreiben. Das Straßen- und Wegekonzept wird von der kommunalen Vertretung beraten und beschlossen.“ (§ 8a Absatz 1 (neu); S. 9)
b.) Einführung einer verpflichtenden Anliegerversammlung im Vorfeld von möglichen Straßenausbaumaßnahmen
c.) Vermeidung einer möglichen wirtschaftlichen Überforderung von Beitragspflichtigen
„Es wird den Kommunen mit der Einführung eines voraussetzungslosen Ratenzahlungsanspruchs ermöglicht, eine wirtschaftliche Überforderung von Beitragspflichtigen nachhaltig und unbürokratisch zu vermeiden. (…)
Die Kommunen erhalten einen weiten gesetzlichen Spielraum, den Beitragspflichtigen auf Antrag eine Zahlung in höchstens zwanzig Jahresraten zu gewähren. Der Verzicht auf weitere gesetzliche Voraussetzungen ermöglicht ein unbürokratisches und kostengünstiges Erhebungsverfahren. (…)
In § 8a Absatz 7 wird eine Härtefallregelung eingeführt, nach der Personen unter bestimmten Prämissen auf Antrag eine unbefristete Stundung zu gewähren ist.“ (S. 3)
d.) Räumliche Beschränkungen der erschlossenen Fläche und Schaffung eines Ermäßigungstatbestandes für Eckgrundstücke
e.) Entlastung der Beitragspflichtigen über ein landeseigenes Förderprogramm
„Zur Erleichterung der Anlieger bei kommunalen Beitragsforderungen wird in Flankierung dieses Gesetzentwurfs ein Förderprogramm von jährlich 65 Millionen Euro zu Gunsten der Straßenausbaubeitragspflichtigen aufgelegt werden. Diesbezüglich bedarf es des Beschlusses des Landtages über den Landeshaushalt als Haushaltsgesetzgeber. Damit wird eine substanzielle Entlastung der Beitragsschuldner bewirkt.“ (S. 4)
Muster „Straßen- Wegekonzept“
Sie erhalten das vollständige Muster „Straßen- und Wegekonzept“ auch bei der Ge-Komm GmbH.
Sprechen Sie uns einfach an.