Die für die kommunalen Eröffnungsbilanzen im Zuge der Doppik erfassten Vermögensgegenstände sind kontinuierlich fortzuführen. In festen Intervallen ist in Nordrhein-Westfalen explizit eine körperliche Folgeinventur gefordert, dieses gilt insbesondere auch für die verkehrliche Infrastruktur. Hintergrund ist, dass ein mögliches Auseinanderlaufen zwischen den kaufmännischen Bilanzwerten und der Realität frühzeitig erkannt und verhindert werden soll. Insbesondere für Kommunen, die sehr lange Gesamtnutzungsdauern gewählt haben (z.B. 50 Jahre bei Straßen), besteht ein gesteigertes Risiko für Differenzen.
Der erforderliche Aufwand für eine solche Inventur ist dabei nicht zu unterschätzen.
Wir unterstützen Städte und Gemeinden bei solch komplexen Vorhaben durch Beratung sowie maßgeschneiderte externe Dienstleistungspakete. Gemeinsam mit dem ifV – Institut für Verwaltungswissenschaften gGmbH haben wir dazu wirtschaftliche und rechtssichere Möglichkeiten entwickelt.
Sprechen Sie uns an, wenn es um die Folgeinventur der verkehrlichen Infrastruktur Straßen-Wege-Plätze -samt der Ingenieurbauwerke- im Zuge der Doppik/NKF geht.
Zum ifV gelangen Sie hier…
Kommunales Wirtschaftswegekonzept
Wir sind Experten auf dem Gebiet „Wirtschaftswegekonzept“.
Derzeit erarbeiten wir für zahlreiche Kommunen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ein solches ländliches Wegenetzkonzept (auch Wirtschaftswegekonzept genannt).
Sprechen Sie uns an, wenn auch Sie für Ihre Stadt oder Gemeinde ein Wirtschaftswegekonzept planen.
Foto: Bernd Mende, Ge-Komm GmbH
Foto: Bernd Mende, Ge-Komm GmbH
Konzepte zum Umgang mit Starkregenereignissen
Häufige und extrem auftretende Starkregenereignisse auch in unseren Regionen führen zu erheblichen Problemen und stellen die Kommunen und Kanalnetzbetreiber vor immense Probleme. Wir unterstützen die Städte und Gemeinden bei der Erarbeitung von nachhaltigen Lösungen. Häufig lässt sich schon mit wenig Kostenaufwand eine spürbare Verbesserung erreichen. Kleine effektive Maßnahmen zu entwickeln und dort zu implementieren, wo diese zu signifikanten Verbesserungen führen, ist unser Ansporn.
Wir stellen uns den Herausforderungen im Bereich „Hochwasser“ und zeigen Potentiale auf.
Langfristig lassen sich spürbare positive Effekte auch und vor allem durch die strukturierte Entsiegelung (Flächenentsiegelungskonzept) bereits befestigter Flächen erreichen. Dieses betrifft insbesondere die stark verdichteten kommunalen Innenbereiche, aber auch die weitläufigen Außenareale.
Wir entwickeln mit unserem spezialisierten Team entsprechende Konzepte zur Flächenentsiegelung, bzw. integrieren die Thematik in weiterführende konzeptionelle Überlegungen. So ist dieses z.B. fester Bestandteil bei der Erstellung unserer ländlicher Wegenetzkonzepte (sog. Wirtschaftswegekonzept).
Ge-Komm GmbH und bahn.business sind ab jetzt Partner
Die Ge-Komm GmbH ist als Unternehmen nunmehr als Geschäftskunde der bahn.business beigetreten.
Auf Mittel- und Langstrecken innerhalb Deutschlands nutzen wir gern die sich dadurch bietenden Vorteile.
Wir vertrauen der Bahn und ihrem Slogan „CO₂-frei unterwegs – Reiseangebote mit Ökostrom“.
Als Geschäftskunde, der Ökostrom-Angebote nutzt, wird uns durch die Deutsche Bahn garantiert, dass die Strommenge für die zurückgelegten Fahrten aus 100% erneuerbaren Energien beschafft und ins Stromnetz eingespeist wird.
Gut fürs Klima und gut für die Ge-Komm GmbH und ihre Auftraggeber, finden wir.
Anschaffung einer hochmodernen Vermessungsgeräteeinheit
Mit der Anschaffung einer hochmodernen Vermessungsgeräteeinheit reagieren wir auf die permanent steigenden Anfragen gerade in diesem Geschäftsbereich.
Wir unterstreichen mit dieser Investition unsere Leistungsfähigkeit und bieten unseren Kunden dadurch eine noch höhere Leistungsfähigkeit und Effizienz.
Das Geschäftsfeld „Vermessung“ bildet seit Beginn der Unternehmensgründung eine wichtige Abteilung innerhalb unserer stetig solide wachsenden GmbH.
Die komplexe Thematik der facettenreichen „Vermessungstechnik“ gehört mit zu unseren Haupt-Kernkompetenzen.
Wir kennen uns aus im Bereich „Vermessung“ !
weitere Infos …
Wirtschaftswegeverband nach dem Wasserverbandsgesetz (WVG) in NRW zulässig
In NRW ist die Errichtung von Wirtschaftswegeverbänden nach dem Wasserverbandsgesetz (WVG) zulässig. Das ist das Ergebnis einer umfassenden Prüfung, die im Auftrage des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz durchgeführt wurde.
Das Ministerium hat jetzt in einem Schreiben darüber informiert, dass die Gründung eines Wirtschaftswegeverbandes mit der alleinigen Aufgabe der Herstellung und Unterhaltung von ländlichen Wegen und Straßen nach § 2 Nr. 3 WVG zulässig ist, sofern es sich dabei um Wege und Straßen handelt, die überwiegend landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen (lof) Zwecken dienen.
Gern unterstützen und beraten wir die nordrhein-westfälischen Kommunen bei der Gründung eines Wirtschaftswegeverbandes sowie bei der Erstellung ländlicher Wegenetzkonzepte (sog. Wirtschaftswegekonzepte).
Folgeinventur und Datenpflege der verkehrlichen Infrastruktur im Rahmen der Doppik – Seminare beim Institut für Verwaltungswissenschaften -ifV in Gelsenkirchen
Die für die kommunalen Eröffnungsbilanzen im Zuge der Doppik erfassten Vermögensgegenstände sind kontinuierlich fortzuführen. In festen Intervallen ist in Nordrhein-Westfalen explizit eine körperliche Folgeinventur gefordert, dieses gilt insbesondere auch für die verkehrliche Infrastruktur. Hintergrund ist, dass ein mögliches Auseinanderlaufen zwischen den kaufmännischen Bilanzwerten und der Realität frühzeitig erkannt und verhindert werden soll. Insbesondere für Kommunen, die sehr lange Gesamtnutzungsdauern gewählt haben (z.B. 50 Jahre bei Straßen), besteht ein gesteigertes Risiko für Differenzen.
Der erforderliche Aufwand für eine solche Inventur ist dabei nicht zu unterschätzen.
Wir unterstützen Städte und Gemeinden bei solch komplexen Vorhaben durch Beratung sowie maßgeschneiderte externe Dienstleistungspakete. Gemeinsam mit dem ifV – Institut für Verwaltungswissenschaften gGmbH haben wir dazu wirtschaftliche und rechtssichere Möglichkeiten entwickelt.
Sprechen Sie uns an, wenn es um die Folgeinventur der verkehrlichen Infrastruktur Straßen-Wege-Plätze -samt der Ingenieurbauwerke- im Zuge der Doppik/NKF geht.
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„Tag des offenen Büros“ am 20.11.2015
Unser Fachbeitrag im „der gemeinderat“ Ausgabe November 2015 zum Thema „Streckenkontrolle im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht“
In der Novemberausgabe der renommierten Fachzeitschrift „der gemeinderat“ berichten wir über die gesetzliche Verpflichtung aller Straßenbaulastträger, Streckenkontrollen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, regelmäßig in definierten Abständen durchzuführen.
Zum unserem vollständigen Beitrag gelangen Sie unter folgendem Link:
Fachbeitrag der Ge-Komm GmbH
Gern unterstützen wir auch Sie bei der Erfüllung Ihrer umfangreichen Aufgaben durch Beratung, Schulung oder durch die Übernahme der kompletten Aufgaben extern durch entsprechend qualifiziertes Personal.
www.straßenkontrolle.de
www.streckenkontrollen.de
www.straßenkontrollen.de
www.strassenkontrollen.de
www.streckenkontroll-app.de
www.straßenkontroll-app.de
Wegerandstreifen – Potentiale nutzen
Wegerandstreifen stellen viele Kommunen vor erhebliche Probleme. Zugleich bieten die Flächen jedoch viele Chancen. Eine ökologische Aufwertung und langfristige Sicherung von Wegerandstreifen stellt einen wichtigen Rückzugsraum für seltene Arten dar. Unter bestimmten Voraussetzungen können Wegerandstreifen auch künftig als mögliche Ausgleichs-, bzw. Kompensationsflächen dienen.
Die Thematik ist komplex und vielschichtig.
Gemeinsam mit Herrn Björn Rohloff von der Stiftung Kulturlandpflege Niedersachsen, haben wir dazu speziell eine Seminarveranstaltung für Städte und Gemeinden aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen konzipiert.
Foto: Björn Rohloff und Bernd Mende
Das Seminar wurde speziell entwickelt, um praxistaugliche und nachhaltige Lösungen aufzuzeigen und den Teilnehmern Hilfestellung zu geben.
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IHK – Netzwerktreffen Immobilienwirtschaft in der osnatel ARENA Osnabrück
Foto: IHK Osnabrück
Im Rahmen des IHK -Netzwerktreffen Immobilienwirtschaft haben wir uns im September 2015 dem Thema „Straßenausbaubeitrag“ zugewandt. Zahlreiche Kommunen der Region erheben im Rahmen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) entsprechende sog. Anliegerbeiträge zur Finanzierung der Massnahmen. Insbesondere die Erhebung von Beiträgen auch bei einer sog. „nachmaligen Straßenherstellung / grundhafte Erneuerung“ ist häufig mit erheblichem Konfliktpotential behaftet, da es die betreffenden Anlieger scheinbar nicht selten völlig unvermittelt trifft.
Gemeinsam mit Herrn Torsten Dimek von der Gemeinde Glandorf haben wir den Akteuren der Immobilienwirtschaft das Thema unter dem Titel „Straßenausbaubeiträge – Die unbekannten Nebenkosten“ näher gebracht.
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Rückblick im Marktplatz Osnabrück
zum IHK Netzwerk Immobilienwirtschaft
Fotos: IHK Osnabrück