Gemeinsam mit Herrn Armin Netter von der Autobahn GmbH des Bundes (ehem. Leiter der Abteilung Recht beim Landesbetrieb Straßen.NRW) führen wir regelmäßig beim Institut für Verwaltungswisssenschaften -ifV- im Wissenschaftspark in Gelsenkirchen Seminarveranstaltungen durch zum Thema:
Rechtsverfahren und Umsetzung zu Widmungen von Straßen und Wirtschaftswegen: Neuwidmung, Umwidmung, Entwidmung
Straßen sind die Lebensadern einer Kommune. Sie dienen nicht nur der Ortsveränderung, sondern auch dem Aufenthalt und der Kommunikation. Gleichzeitig sind sie Gegenstand unterschiedlichster Nutzungsansprüche im ober- wie im unterirdischen Straßenraum (z. B. bei Kabel- und Leitungsverlegungen). Nicht zuletzt bilden Straßen-Wege-Plätze den größten Vermögenswert der Kommune. Die verkehrliche Infrastruktur und ihre Nutzung ist in einem stetigen Wandel begriffen, so dass die Städte und Gemeinden das straßenrechtliche Instrumentarium umfassend anwenden müssen, um das gesamte Nutzungsspektrum des Straßen- und Wegenetzes voll ausschöpfen zu können.
Die Widmung ist das zentrale Rechtsinstrument schlechthin, nur dadurch wird eine Verkehrsfläche zu einer öffentlichen Straße. Erst durch die Widmung wird das gesamte Straßenrecht anwendbar, die Kommune erhält dadurch die Straßenbaulast mit weitreichenden Befugnissen und Eingriffsrechten – Erschließungs- und Ausbaubeiträge, Straßenreinigungsgebühren und andere kommunale Abgaben sind nur bei öffentlichen Straßen möglich.
Bei unterirdischen Maßnahmen wie Leitungsverlegungen kommen daneben weitere Möglichkeiten zur Anwendung, insbesondere Gestattungsverträge.
In den Veranstaltungen beim ifV wird auf all diese Punkte umfassend und kompetent eingegangen. Ebenso wird dargestellt, wie Kommunen heute durch ein professionelles -GIS-gestütztes Widmungskataster- hilfreich unterstützt werden können.

Armin Netter und Bernd Mende
Seminare beim ifV zu Widmungen von Straßen und Wirtschaftswegen: Neuwidmung, Umwidmung, Entwidmung
Rechtsverfahren und Umsetzung zu Widmungen von Straßen und Wirtschaftswegen: Neuwidmung, Umwidmung, Entwidmung
Straßen sind die Lebensadern einer Kommune. Sie dienen nicht nur der Ortsveränderung, sondern auch dem Aufenthalt und der Kommunikation. Gleichzeitig sind sie Gegenstand unterschiedlichster Nutzungsansprüche im ober- wie im unterirdischen Straßenraum (z. B. bei Kabel- und Leitungsverlegungen). Nicht zuletzt bilden Straßen-Wege-Plätze den größten Vermögenswert der Kommune. Die verkehrliche Infrastruktur und ihre Nutzung ist in einem stetigen Wandel begriffen, so dass die Städte und Gemeinden das straßenrechtliche Instrumentarium umfassend anwenden müssen, um das gesamte Nutzungsspektrum des Straßen- und Wegenetzes voll ausschöpfen zu können.
Die Widmung ist das zentrale Rechtsinstrument schlechthin, nur dadurch wird eine Verkehrsfläche zu einer öffentlichen Straße. Erst durch die Widmung wird das gesamte Straßenrecht anwendbar, die Kommune erhält dadurch die Straßenbaulast mit weitreichenden Befugnissen und Eingriffsrechten – Erschließungs- und Ausbaubeiträge, Straßenreinigungsgebühren und andere kommunale Abgaben sind nur bei öffentlichen Straßen möglich.
Bei unterirdischen Maßnahmen wie Leitungsverlegungen kommen daneben weitere Möglichkeiten zur Anwendung, insbesondere Gestattungsverträge.
In den Veranstaltungen beim ifV wird auf all diese Punkte umfassend und kompetent eingegangen. Ebenso wird dargestellt, wie Kommunen heute durch ein professionelles -GIS-gestütztes Widmungskataster- hilfreich unterstützt werden können.
Armin Netter und Bernd Mende
Deutschlands Infrastruktur fährt auf Verschleiss – Bröckel-Index zeigt den drastischen Wertverlust
Die Initiative „Damit Deutschland vorne bleibt“ macht mit ihrem Verschleißbarometer, dem sogenannten „Bröckel-Index“, die nachhaltige Vernachlässigung des wertvollen Volksvermögens „Infrastruktur“ sichtbar.
Die verkehrliche Infrastruktur in Deutschland ist Teil des Volksvermögens. Da diese jedoch seit Jahren drastisch unterfinanziert ist, hat dieses Vermögen allein seit 2005 mehr als 53 Milliarden Euro an Wert verloren.
zum Bröckel-Index gelangen Sie hier…
Ge-Komm GmbH und FH Münster zeigen nachhaltige Wege zur Stärkung der verkehrlichen Infrastruktur auf
Bernd Mende und Prof. Weßelborg (FH Münster)
Im Rahmen der Veranstaltung „Infrastrukturmanagement im Verkehrswesen“ der Fachhochschule Münster haben wir im März 2016 über die Folgen der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements -NKF- und den sich dadurch bietenden zahlreichen neuen Möglichkeiten und Sichtweisen für die Tiefbauämter berichtet.
Ein weiterer Schwerpunkt unseres Vortrags war das Thema “ Besondere Aspekte des Erhaltungsmanagements der verkehrlichen Infrastruktur in den kommunalen Innen- und Außenbereichen (Wirtschaftswegekonzept)“.
zur Fachhochschule Münster gelangen Sie hier…
Auszug aus unseren Projekten: Kanalinspektion mit 3D-Leitungsverlaufsmessung in Bad Oeynhausen
Hierbei wird der Bestand und der Zustand aller Entwässerungsanlagen im öffentlichen Bereich ganzheitlich erfasst. Die Hauptkanalisation (Haltungen und Schachtbauwerke) werden dabei mit Hilfe von sog. Kugelbildscannern inspiziert, die Anschlussleitungen werden mit einer herkömmlichen Schwenkkopfkamera abgefilmt.
-So weit alles bekannt und schon oft durchgeführt -.
Neu bei diesem Projekt ist der Einsatz des sog. 3D-GeoSense-Systems, das eine automatisierte Verlaufsmessung der Anschlussleitungen ermöglicht.
Eingebaute Sensoren und ein spezielles Messverfahren erfassen automatisiert die Verläufe der Anschlussleitungen mit XYZ-Koordinaten und stellen den Leitungsverlauf -der tatsächlichen Lage entsprechend- in einem digitalen Plan dar. Die Messungen bringen zum Teil überraschende Leitungsverläufe, und oftmals verzweigte Leitungsnetze ans Tageslicht.
Das Wissen um die genaue Lage der Abwasserleitungen und die Netzzusammenhänge, gerade hinsichtlich der sensiblen Innenstadtlage mit stark frequentierter Fußgängerzone, ist für die nachlaufende Beurteilung der gesamten Entwässerungssituation enorm wichtig und für unsere Bearbeitung des Schadensbehebungskonzeptes grundlegend.
Straßenerhaltungskonzepte für Kommunen
Gern sind wir daher der Einladung der VWA „Württembergische Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie e.V.“ in Stuttgart gefolgt und haben dort im März 2016 über die komplexe Thematik „Bauliche Unterhaltung von Verkehrsflächen – Aufbau und Nutzen von kommunalen Straßenerhaltungskonzepten“ referiert.
Als engagiertes Mitglied der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) haben wir auch über die Neuerungen des Regelwerks „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Asphaltbauweisen“ (ZTV BEA-StB 09/13,- bzw. ZTV BEA-StB 15/16), informiert.
Ebenfalls wurden von uns weitere aktuelle Neuerungen, z.B. des Arbeitspapieres 9 (FGSV AP 9) „Arbeitspapiere zur Systematik der Straßenerhaltung, Reihe K: Kommunale Belange“ detailliert vorgestellt und erläutert.
Den Teilnehmern des Seminars in Stuttgart wurde ein umfassender Überblick über die komplexe Thematik unter Berücksichtigung aktuellster wissenschaftlicher, doppischer und praktischer Erkenntnisse gegeben, zudem bestand auseichend Raum für Diskussion und Erfahrungsaustausch.
Der Tagungsort befand sich in unmittelbare Nähe des neuen Europaviertels Stuttgart. Dieses Quartier in der Landeshauptstadt von Baden-Württemberg gehört mit zu den bedeutendsten Innenstadtentwicklungen Deutschlands und bot einen ansprechenden Rahmen für die Seminarveranstaltung.
zur Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie e.V. Stuttgart gelangen Sie hier…
Kommunales Wirtschaftswegekonzept
Wir sind Experten auf dem Gebiet „Wirtschaftswegekonzept“.
Derzeit erarbeiten wir für zahlreiche Kommunen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ein solches ländliches Wegenetzkonzept (auch Wirtschaftswegekonzept genannt).
Sprechen Sie uns an, wenn auch Sie für Ihre Stadt oder Gemeinde ein Wirtschaftswegekonzept planen.
Foto: Bernd Mende, Ge-Komm GmbH
Foto: Bernd Mende, Ge-Komm GmbH
Konzepte zum Umgang mit Starkregenereignissen
Wir stellen uns den Herausforderungen im Bereich „Hochwasser“ und zeigen Potentiale auf.
Langfristig lassen sich spürbare positive Effekte auch und vor allem durch die strukturierte Entsiegelung (Flächenentsiegelungskonzept) bereits befestigter Flächen erreichen. Dieses betrifft insbesondere die stark verdichteten kommunalen Innenbereiche, aber auch die weitläufigen Außenareale.
Wir entwickeln mit unserem spezialisierten Team entsprechende Konzepte zur Flächenentsiegelung, bzw. integrieren die Thematik in weiterführende konzeptionelle Überlegungen. So ist dieses z.B. fester Bestandteil bei der Erstellung unserer ländlicher Wegenetzkonzepte (sog. Wirtschaftswegekonzept).
Ge-Komm GmbH und bahn.business sind ab jetzt Partner
Die Ge-Komm GmbH ist als Unternehmen nunmehr als Geschäftskunde
der bahn.business beigetreten.
Auf Mittel- und Langstrecken innerhalb Deutschlands nutzen wir gern die sich dadurch bietenden Vorteile.
Wir vertrauen der Bahn und ihrem Slogan „CO₂-frei unterwegs – Reiseangebote mit Ökostrom“.
Als Geschäftskunde, der Ökostrom-Angebote nutzt, wird uns durch die Deutsche Bahn garantiert, dass die Strommenge für die zurückgelegten Fahrten aus 100% erneuerbaren Energien beschafft und ins Stromnetz eingespeist wird.
Gut fürs Klima und gut für die Ge-Komm GmbH und ihre Auftraggeber, finden wir.
Anschaffung einer hochmodernen Vermessungsgeräteeinheit
Wir unterstreichen mit dieser Investition unsere Leistungsfähigkeit und bieten unseren Kunden dadurch eine noch höhere Leistungsfähigkeit und Effizienz.
Das Geschäftsfeld „Vermessung“ bildet seit Beginn der Unternehmensgründung eine wichtige Abteilung innerhalb unserer stetig solide wachsenden GmbH.
Die komplexe Thematik der facettenreichen „Vermessungstechnik“ gehört mit zu unseren Haupt-Kernkompetenzen.
Wir kennen uns aus im Bereich „Vermessung“ !
weitere Infos …
Wirtschaftswegeverband nach dem Wasserverbandsgesetz (WVG) in NRW zulässig
Das Ministerium hat jetzt in einem Schreiben darüber informiert, dass die Gründung eines Wirtschaftswegeverbandes mit der alleinigen Aufgabe der Herstellung und Unterhaltung von ländlichen Wegen und Straßen nach § 2 Nr. 3 WVG zulässig ist, sofern es sich dabei um Wege und Straßen handelt, die überwiegend landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen (lof) Zwecken dienen.
Gern unterstützen und beraten wir die nordrhein-westfälischen Kommunen bei der Gründung eines Wirtschaftswegeverbandes sowie bei der Erstellung ländlicher Wegenetzkonzepte (sog. Wirtschaftswegekonzepte).