Zahlreiche Aktivitäten der Breitbandversorger führen nicht selten zu einem frühzeitigen Verschleiß der verkehrlichen Infrastruktur. Straßenaufbrüche zerstören in der Regel die Homogenität des gesamten Aufbaus einer Fahrbahnbefestigung und stellen somit erhebliche Angriffsflächen für spätere Folgeschäden dar. Ein Aufruchmanagement ist unabdingbar.
Selbst bei fachmännischer Ausführung von Aufbrucharbeiten in offener Bauweise ergibt sich ein erhöhtes Risiko von möglichen Folgeschäden, da das ursprüngliche „Gesamtbauwerk Straße“ durchtrennt wurde. Erschwerend kommt hinzu, dass viele der Aufgrabungsbereiche – nicht selten aus Kostendruck – nicht nach gültigen technischen Regeln und Empfehlungen hergestellt werden und so für zusätzliche Qualitätsverluste sorgen.
Insbesondere bei der Verlegung von breitbandigen Versorgungsleitungsnetzen ist eine entsprechende Sensibilität angeraten.
Der Aspekt der Substanzerhaltung der verkehrlichen Infrastruktur sollte hierbei jedoch keinesfalls ausgeblendet oder gering geschätzt werden. Ansprüche an Werterhalt des Straßenkörpers sollten nicht um jeden Preis den Interessen von Telekommunikationsleitungen untergeordnet werden. Die mit Aufbrüchen einhergehenden Wertminderungen und Einschränkungen dürfen nicht zu Lasten der Anlieger oder der Allgemeinheit gehen.
Ein professionelles kommunales Management zur Genehmigung, Durchführung und Überwachung von Aufbrucharbeiten im Straßenraum ist unabdingbar und rechnet sich (Aufbruchmanagement).
In jedem Einzelfall ist eine stringente Überwachung und Kontrolle der Arbeitsabläufe sowie der Ergebnisse unerlässlich.
Wir als Ge-Komm GmbH I Gesellschaft für kommunale Infrastruktur unterstützen bereits zahlreiche Städte und Gemeinden bei der Begleitung der baulichen Aktivitäten durch fachmännische Kontrolle und Überwachung.
Sprechen Sie uns gern an, wenn auch bei Ihnen eine entsprechende Unterstützung sinnvoll ist. Wir verfügen über das fachliche know-how und die entsprechenden Ressourcen.
Artikel im STÄDTE- UND GEMEINDERART NRW…
Aufbruchkontrolle im Zuge des Breitbandausbaus
Zahlreiche Aktivitäten der Breitbandversorger führen nicht selten zu einem frühzeitigen Verschleiß der verkehrlichen Infrastruktur. Straßenaufbrüche zerstören in der Regel die Homogenität des gesamten Aufbaus einer Fahrbahnbefestigung und stellen somit erhebliche Angriffsflächen für spätere Folgeschäden dar. Ein Aufruchmanagement ist unabdingbar.
Selbst bei fachmännischer Ausführung von Aufbrucharbeiten in offener Bauweise ergibt sich ein erhöhtes Risiko von möglichen Folgeschäden, da das ursprüngliche „Gesamtbauwerk Straße“ durchtrennt wurde. Erschwerend kommt hinzu, dass viele der Aufgrabungsbereiche – nicht selten aus Kostendruck – nicht nach gültigen technischen Regeln und Empfehlungen hergestellt werden und so für zusätzliche Qualitätsverluste sorgen.
Insbesondere bei der Verlegung von breitbandigen Versorgungsleitungsnetzen ist eine entsprechende Sensibilität angeraten.
Der Aspekt der Substanzerhaltung der verkehrlichen Infrastruktur sollte hierbei jedoch keinesfalls ausgeblendet oder gering geschätzt werden. Ansprüche an Werterhalt des Straßenkörpers sollten nicht um jeden Preis den Interessen von Telekommunikationsleitungen untergeordnet werden. Die mit Aufbrüchen einhergehenden Wertminderungen und Einschränkungen dürfen nicht zu Lasten der Anlieger oder der Allgemeinheit gehen.
Ein professionelles kommunales Management zur Genehmigung, Durchführung und Überwachung von Aufbrucharbeiten im Straßenraum ist unabdingbar und rechnet sich (Aufbruchmanagement).
In jedem Einzelfall ist eine stringente Überwachung und Kontrolle der Arbeitsabläufe sowie der Ergebnisse unerlässlich.
Wir als Ge-Komm GmbH I Gesellschaft für kommunale Infrastruktur unterstützen bereits zahlreiche Städte und Gemeinden bei der Begleitung der baulichen Aktivitäten durch fachmännische Kontrolle und Überwachung.
Sprechen Sie uns gern an, wenn auch bei Ihnen eine entsprechende Unterstützung sinnvoll ist. Wir verfügen über das fachliche know-how und die entsprechenden Ressourcen.
Artikel im STÄDTE- UND GEMEINDERART NRW…
Fördermittel für Wirtschaftswege im NRW-Koalitionsvertrag angekündigt
Heute wurde in Nordrhein-Westfalen der Koalitionsvertrag der zukünftigen Landesregierung unterzeichnet. Demmach sollen künftig ELER-Fördermittel für die Wirtschaftswege fließen.
In der Rubrik „Flächenmanagement im ländlichen Raum“ auf Seite 88 heisst es u.a.: „Unsere Wirtschaftswege haben eine hohe Bedeutung für den ländlichen Raum, sowohl für die Landwirtschaft als auch für den Tourismus. Deswegen wollen wir ELER-Mittel für die Unterhaltung, Sanierung und den mitunter notwendigen Rückbau der Wirtschaftswege zur Verfügung stellen.“
Als Gesellschaft für kommunale Infrastruktur, die über umfassende Erfahrung aus zahlreichen Wirtschaftswegekonzepten verfügt, begrüßen wir die angekündigte Förderung ausdrücklich. Der ländliche Raum bedarf einer nachhaltigen Stärkung, die von den Akteuren vor Ort allein nicht zu schultern ist.
StGB NRW-Veranstaltung am 18. Mai 2017 zum Thema Verkehrsinfrastruktur vor neuen Herausforderungen in Düsseldorf
Verkehrsinfrastruktur vor neuen Herausforderungen: Planung – Erhaltung – Finanzierung
Das verkehrspolitische Seminar des StGB NRW 2017 widmete sich auch in diesem Jahr wieder aktuellen Themen rund um die Verkehrsinfrastruktur.
Foto: StGB NRW Veranstalter und Referenten des verkehrspolitischen Seminars
Als Gesellschaft für kommunale Infrastruktur sind wir gern der Einladung des Städte- und Gemeindebundes NRW gefolgt und haben im Hause der NRW.BANK in Düsseldorf über aktuelle Trends im Bereich kommunaler Straßen- und Wegeerhaltung vor zahlreichen kommunalen Entscheidern aus Nordrhein-Westfalen berichtet.
Geotag Münsterland im Mai 2017 in Münster
Am 17. Mai fand in der Speicherstadt in Münster-Coerde der Geotag Münsterland 2017 statt.
Wir als Ge-Komm GmbH waren als Aussteller und Vortragender dabei !
Mehr als 300 Gäste waren gekommen und erlebten mit uns gemeinsam einen informativen Tag mit hochkarätigen Vorträgen zu allen aktuellen Themen der Geoinformationswirtschaft.
Marathon Düsseldorf am 30.04.2017
Wir waren dabei !
Als Gesellschaft für Kommunale Infrastruktur I Ge-Komm GmbH sind wir gern der Einladung der Ingenieurkammer Bau des Landes Nordrhein-Westfalen gefolgt und haben als „Rasante Ingenieure“ am Metro-Marathon am 30. April 2017 in Düsseldorf teilgenommen.
Dabei bewältigte unsere Teamstaffel bei strahlendem Sonnenschein die Marathonstrecke in einer soliden Zeit, zumal vorab einhellig das Motto „Ankommen vor der Kehrmaschine!“ ausgerufen wurde.
Abgerundet wurde der Ausflug mit dem Besuch der Düsseldorfer Altstadt und dem ein oder anderen ortsüblichen Getränk.
Ein tolles Team-Event mit unvergesslichen Eindrücken!
NRW fördert kommunalen Straßenbau in Städten und Gemeinden mit 127 Millionen Euro
Das Land Nordrhein-Westfalen teilt mit, dass NRW in diesem Jahr 114 kommunale Straßenbauvorhaben mit rund 127 Millionen Euro fördert. Die Gesamtkosten dieser Projekte belaufen sich laut Aussage des Bundeslandes auf über 256 Millionen Euro.
Als Ge-Komm GmbH I Gesellschaft für kommunale Infrastruktur freuen wir uns über diese Mitteilung!
Pressemitteilung des Landes NRW:
„Nach der Einigung von Bund und Ländern über die Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen ab 2020 kann das Fördervolumen für 2017 wieder auf das Niveau früherer Jahre angehoben werden.
Verkehrsminister Michael Groschek: „Der Schwerpunkt des Programms liegt auf der Erhaltung. Die Kommunen brauchen dringend die Zuwendungen, um ihre Verkehrswege in Schuss zu bringen. Ich bin froh, dass es nach der Einigung über die künftigen Bund-Länder-Finanzbeziehungen wieder eine Perspektive für die Förderung gibt. Die Kommunen können wieder planen und das Land ist verlässlicher Partner bei der Erneuerung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur. Die Förderung bringt auch positive Effekte für die heimische Bauwirtschaft.“
Das Programm wird überwiegend aus den Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz finanziert, das im Jahr 2019 endet. In den Förderprogrammen der Jahre 2014 bis 2016 konnten wegen des grundgesetzlich festgeschriebenen Auslaufens der Entflechtungsmittel kaum neue Maßnahmen gefördert werden.
Wegen der Langfristigkeit der Investitionen müssen erstmals auch Verpflichtungsermächtigungen aus Landesmitteln über 2019 hinaus in Anspruch genommen werden. Nach der grundsätzlichen Einigung zwischen Bund und Ländern über die Neuordnung der Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 ist nun klar, dass das Land in Zukunft jährlich Mittel in Höhe der bisherigen Bundeszuweisungen, das sind 259,53 Millionen Euro, bereitstellen kann. Die Hälfte davon fließt in die Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die andere Hälfte (129,76 Millionen Euro) steht für Maßnahmen des kommunalen Straßenbaus zur Verfügung.“
Foto: ADAC
Ge-Komm GmbH – Fachkataster
GPS-gestützte Vermessung in der Praxis
Die Ge-Komm GmbH ist Ihr Partner für die Erstellung kommunaler Fachkataster. Egal für welche Bereiche der kommunalen Infrastruktur Sie eine fundierte und belastbare Basis benötigen, wir unterstützen Sie. Fachliche Grundlagen bilden die entscheidende Basis für die weiteren Überlegungen und Planungen und entscheiden maßgeblich mit über den Projekterfolg, auch in wirtschaftlicher Hinsicht.
Unsere kompetenten Experten der Abteilung GIS/Vermessung verfügen über das nötige know-how, die zeitgemäße Ausrüstung und die erforderliche Praxis-Erfahrung.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten und unterstützen Sie fair und kompetent. Das rechnet sich -in jedem Fall auch finanziell- für Sie und Ihre Projekte.
Wirtschaftliche Verfahren einzusetzen und zu nutzen ist unser Ansporn. Mit uns sind Sie immer ganz vorn dabei und verpassen nicht den Anschluss.
Streckenkontrolle im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
Foto: Bernd Mende, Ge-Komm GmbH Falsch eingesetzte Roste als Gefahrenstelle an einer klassifizierten Straße.
Streckenkontrollen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind für Kommunen als Straßenbaulastträger im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Daseinsvorsorge zwingend notwendig. Die geltenden Maßstäbe und Anforderungen werden im Wesentlichen durch die Gesetzgebung und die Rechtsprechung gesetzt.
Die für die Verkehrsflächen zuständigen Gebietskörperschaften haben grundsätzlich darauf hinzuwirken, dass die Verkehrsteilnehmer nicht zu Schaden kommen.
Zu dem zu sichernden Verkehrsraum gehört neben der Straße selbst, auch die unmittelbare Umgebung. Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht richtet sich im Wesentlichen nach dem Typ und dem Charakter der Straße, sowie dem Gefährdungspotenzial. Kommunen haben dafür Kontrollsysteme in Form von sog. Organisationen aufzubauen.
Die Ge-Komm GmbH berät und unterstützt Städte und Gemeinden in ganz Deutschland bei dem komplexen Themenbereich durch vielfältige Dienstleistungspakete.
Sprechen Sie uns an, gern auch am Rande eines unserer zahlreichen Spezialseminare zu diesem Thema bundesweit.
www.straßenkontrolle.de
www.streckenkontrollen.de
www.straßenkontrollen.de
www.strassenkontrollen.de
Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen eingeführt
Am 01. März 2017 hat der Landtag in Hannover eine Novelle des niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Die Kommunen in Niedersachsen haben zukünftig die Möglichkeit, für den Ausbau, bzw. die grundhafte Erneuerung von Verkehrsanlagen wiederkehrende Beiträge von den Grundstückseigentümern zu erheben.
Erläuterung zum Verfahren: Bei dem Finanzierungsinstrument der wiederkehrenden Beiträge muss die Kommune zunächst Verkehrsanlagen zu einer Abrechnungseinheit zusammenfassen. Anschließend muss sie festlegen, welche Straßenausbaumaßnahmen sie im Beitragserhebungsjahr in diesem Abrechnungsgebiet durchführen will und hierfür die Investitionskosten prognostizieren. Der Anteil der Investitionskosten, der den Grundstückseigentümern des Abrechnungsgebietes zuzuordnen ist, wird dann auf diese umgelegt.
Ob sie vom Instrument der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge Gebrauch machen wollen, entscheiden die Gemeinden selbst. Das Kommunalabgabengesetz gibt ihnen nunmehr insoweit eine zusätzliche Möglichkeit, über die Form der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (sog. Strabs) vor Ort zu entscheiden.
Gern unterstützen wir die Kommunen in Niedersachsen bei der Entscheidungsfindung zur Einführung des Instruments der wiederkehrenden Beiträge durch fachlich qualifizierte Beratung und Begleitung.
Unsere Experten der Abteilung Straße+Mobilität erstellen zudem professionelle Straßenerhaltungskonzepte zur Ermittlung rechtssicherer, jährlich wiederkehrender Beitragshöhen im Bereich der verkehrlichen Infrastruktur Straßen-Wege-Plätze. Zudem unterstützen wir bei der Erstellung eines Kriterienkataloges zur Einstufung von Prioritäten im Bereich der Straßenerhaltung und zu möglichen Ausbaustandards.
Wir sind Ihr Ansprechpartner für die Schaffung der nötigen Transparenz und deren klaren und sachlichen Kommunikation.
weitere Informationen unter „www.straßenfinanzierung.de“ …
Straßenerhaltungskonzepte gegen den Substanzverlust
Die Frost-Tau-Wechsel-Situationen im Winter setzen der verkehrlichen Infrastruktur Straßen-Wege-Plätze stark zu.
Unsere nachhaltigen Straßenerhaltungskonzepte helfen, das Phänomen dauerhaft zu entschärfen.
Sprechen Sie uns an, wir kennen uns aus mit der Erhaltung kommunaler Straßen und Wege. Unsere zahlreichen Referenzen belegen unser diesbezügliches know-how.
Im Jahre 2017 führen wir aufgrund der großen Nachfrage wieder mehrere Seminarveranstaltungen zu dem Thema durch.
Besuchen Sie uns z.B. in:
Gelsenkirchen am 22. Juni 2017
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