31.10.2019 war Stichtag für die Förderanträge „Ländliches Wegenetzkonzept / Wirtschaftswegekonzept 2020“ in NRW

Ländliche Wegenetzkonzepte werden in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des europäischen Landwirtschaftsfonds ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums) mit 75% gefördert.

Die Förderkulisse „Wirtschaftswegekonzept“ ist für die Kommunen in NRW sehr interessant, da die Förderhöhe bis zu 50.000€ pro Kommune beträgt.

Gern erstellen wir mit unserem spezialisiertem Team auch für Ihre Stadt oder Gemeinde ein Ländliches Wegenetzkonzept (sog. Wirtschaftswegekonzept) auf Basis des Leitfadens zur Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte gem. § 2 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung.

Unsere zahlreichen NRW-Projektreferenzen auf diesem Gebiet bestätigen unser diesbezügliches Know-How.

Bitte sprechen Sie uns an. Wir kennen uns aus beim Thema „Wirtschaftswegekonzept“ und geben interessierten Kommunen gern auch Auskunft über die Details der Fördermöglichkeit und zur Stellung der Förderanträge.

 

Den Antragstellern für 2020 wünschen wir viel Erfolg.

Wirtschaftswegekonzept Ge-Komm GmbH Geländefahrzeug Bereisung

 

www.wirtschaftswegekonzept.de

wirtschaftswegekonzept.de

 

 

KomHVO NRW – Wirklichkeitsprinzip – Komponentenansatz

Durch die Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW) ergeben sich zahlreiche relevante Neuerungen. Insbesondere durch die Einführung vom „Wirklichkeitsprinzip“ gibt es gravierende Veränderungen bei der Abgrenzungsfrage investiv/konsumtiv bei Maßnahmen im Bereich der verkehrlichen Infrastruktur „Straßen-Wege-Plätze“.

Auch der nun mögliche „Komponentenansatz“ bei bituminös befestigten Straßen ist erläuterungsbedürftig.

Es gilt nun, die neuen Aspekte und die Chancen zu nutzen und die Aktivierungsrichtlinien entsprechend anzupassen.

 

Gern beraten und unterstützen wir Sie.

Mit uns behalten Sie den Überblick.

 

Besuchen Sie gern unsere Spezialseminare zu dem Thema beim ifV und beim vhw.

www.komhvo.de

www.komhvonrw.de

www.aktivierungsrichtlinie.de

www.wirklichkeitsprinzip.de

www.komponentenansatz.de

 

 

BUSINESS GEOMATICS berichtet über XChoice

Die renommierte Wirtschaftszeitung BUSINESS GEOMATICS berichtet in der Juniausgabe 2019 über den Service XChoice unserer Gesellschaft.

zu Business Geomatics…

 

 

Mehr zu X-Choice

www.xchoice.de

Zukunftstag 2019 bei der Ge-Komm GmbH

Am 28. März 2019 war Rico Spakowski, Schüler des Gymnasium Neustadt am Rübenberge, im Rahmen der Initiative „Zukunftstag 2019“ in unserem Unternehmen zu Gast.

Unser Abteilungsleiter, Herr Eduard Schwarz, hat Rico einen Einblick in ausgewählte Bereiche der Arbeits- und Wirtschaftswelt gegeben.

Als Gesellschaft für kommunale Infrastruktur fühlen wir uns der Ausbildung und Förderung junger Menschen verpflichtet.

…zum Zukunftstag für Mädchen und Jungen in Niedersachsen

XChoice -Service der Ge-Komm GmbH erfolgreich etabliert

XChoice -die gewichtete Entscheidungsmatrix der Ge-Komm GmbH für komplexe Infrastrukturprojekte“

Für Städte und Gemeinden stellt sich insbesondere regelmäßig die Frage, welcher Straßenabschnitt wann an der Reihe ist. Immer wieder wird -völlig zu Recht- eine Rankingliste/Prioritätenliste gefordert.

Es ist dabei besonders wichtig, dass die jeweiligen Fakten und Aspekte klar nachvollzogen werden können. Verantwortliche müssen die Prozesse zur Entscheidungsfindung transparent gestalten und „bürgernah“ erklären und vermitteln können. Die zahlreichen und berechtigten Fragen der Bürgerinnen und Bürger müssen zu jeder Zeit umfassend und nachvollziehbar beantwortet werden können.

 

Konkrete typische Aufgabenstellung:

Im Bereich der verkehrlichen Infrastruktur Straßen-Wege-Plätze ist es üblich, zunächst die Zustandsdaten der Fahrbahnen und sog. Nebenanlagen (Gehwege) mittels fachlicher Ansprache ermitteln zu lassen. In der Regel erfolgt dieses sinnvollerweise im Rahmen einer sog. visuellen (sensitiven) Zustandserfassung auf Basis einer eigenen speziellen Erfassungsrichtlinie.

 

Doch es gibt -neben dem Zustand allein- zahlreiche weitere wichtige Kriterien, die von erheblicher Bedeutung sind:

  • Straßenart /-typ (Funktion und Bedeutung im Netzzusammenhang)
  • ÖPNV-Belastung
  • Anwohnerdichte
  • Verkehrssicherungspflichtaspekte
  • Aufwand für regelmäßige Unterhaltungsaufwendungen (Flickarbeiten des Bauhofs etc.)
  • Beschwerden der Anlieger und Nutzer
  • Zustand des Kanalnetzes
  • Dimensionierung des Kanalnetzes (Hydraulik) / Defizite im Hinblick auf Starkregenereignisse
  • Zustand und Funktion der Versorgungsleitungen
  • Vorhaben Dritter im Straßenraum
  • Fördermöglichkeiten / Refinanzierungsaspekte

Die Kriterien sind stets individuell. Diese können sehr unterschiedlich sein und müssen immer passgenau formuliert werden.

 

Verschiedene Lösungsansätze lassen sich schon mit einer einfachen Entscheidungsmatrix ermitteln und aufzeigen. XChoice geht jedoch bewusst einen Schritt weiter und ermöglicht eine gewichtete, mehrstufige Entscheidungsfindung. Die gewichtete Entscheidungsmatrix stellt eine komplexere Form dar als eine einfache Entscheidungsmatrix und ist sinnvoll, da die Kriterien in der Regel eine unterschiedliche Priorität/Dringlichkeit haben.

 

Das Softwaretool XChoice der Ge-Komm GmbH wurde entwickelt, um den Praktikern ein passgenaues Werkzeug an die Hand zu geben, das komplexe Entscheidungsprozesse auf einfache Art und Weise verständlich macht. Abgeschlossene Projekte, bei denen XChoice bereits eingesetzt wurde, bestätigen dies.

…weitere Infos

 

 

Förderung einer nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Förderung einer nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur (Wirtschaftswege) gestartet.

Grundlage und zwingende Voraussetzung ist ein vorhandenes Wirtschaftswegekonzept / Ländliches Wegenetzkonzept.

 

Wir unterstützen die NRW-Kommunen bei der Beantragung der Fördermittel gem. „FöRL Wirtschaftswege“ und bei der baulichen Umsetzung.

In Niedersachsen gibt es ebenfalls zahlreiche Möglichkeiten, die Wirtschaftswege „mittels Förderung“ zu ertüchtigen.

 

Sprechen Sie uns an. Unsere Experten beraten Sie gern.

 

Mit vollem Tatendrang ins neue Jahr 2019

Wir freuen uns auf die vielen interessanten und fordernden Aufgaben im Jahr 2019.

 

Das schlagkräftige Team der Ge-Komm GmbH unterstützt Städte und Gemeinden sowie Kreisverwaltungen bundesweit.

 

 

Wir wünschen frohe Weihnachten und alles Gute für 2019

Foto: Bernd Mende (Ge-Komm GmbH) 2018

Wir wünschen eine ruhige, besinnliche Adventszeit, frohe Festtage und für das neue Jahr 2019 Glück, Gesundheit und Erfolg, verbunden mit unserem Dank für das entgegengebrachte Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit.

 

zu unserem Dezember-Newsletter 2018…

 

 

Straßen in Schleswig-Holstein sollen besser werden

360 Millionen Euro für Landesstraßen

Schleswig-Holsteins Landesstraßen sollen besser werden. Für die Sanierung will das Land bis 2022 insgesamt 360 Millionen Euro ausgegeben, pro Jahr etwa 90 Millionen. Das kündigte Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) am Freitag im Landtag an, als er seinen Zustandsbericht der Landesstraßen vorstellte.

zum Beitrag des NDR…

 

 

Aktivierungsrichtlinie

Die Experten der Ge-Komm GmbH beraten und unterstützen bei der Erstellung kommunaler Aktivierungsrichtlinien.

 

Sprechen Sie uns an.

 

 

 

 

 

In NRW gilt es für „Straßen-Wege-Plätze“, das 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (2. NKFWG NRW) des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zu berücksichtigen.

Die Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW) wurde Ende 2018 vom Landtag NRW verabschiedet.

Zahlreiche relevante Neuerungen ergeben sich durch die KomHVO NRW. Insbesondere durch die Einführung vom „Wirklichkeitsprinzip“ gibt es gravierende Veränderungen bei der Abgrenzungsfrage investiv/konsumtiv bei Maßnahmen im Bereich der verkehrlichen Infrastruktur „Straßen-Wege-Plätze“.

Ab dem 01.01.2019 ist der „Komponentenansatz“ bei bituminös befestigten Straßen möglich.

Es gilt nun, die neuen Aspekte und die Chancen zu nutzen und die Aktivierungsrichtlinien entsprechend anzupassen.

Gern beraten und unterstützen wir Sie.

Mit uns behalten Sie den Überblick.

 

Besuchen Sie auch gern eines unserer Seminare zum Thema beim kbw in Berlin…

 

 

Übrigens, der vollständige Name des 2. NKFWG NRW lautet:

Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen und weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften (2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz – 2. NKFWG NRW)

 

Der vollständige Name der KomHVO NRW lautet:

Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen
(Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW)

 

Die o.g. Neuerungen wurden am 12. Dezember 2018 vom NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung im Einvernehmen mit dem NRW-Ministerium der Finanzen verordnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

www.komhvo.de

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